VAwS 
                
                
            INHALT
Verordnung des Umweltministeriums über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe - VAwS) Vom 11. Februar 1994
- Verordnung des Umweltministeriums über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe - VAwS) Vom 11. Februar 1994
 - ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Grundsatzanforderungen
 - § 4 Anforderungen an bestimmte Anlagen
 - § 5 Allgemein anerkannte Regeln der Technik
 - § 6 Gefährdungspotential, Gefährdungsstufen
 - § 7 Weitergehende Anforderungen, Ausnahmen
 - § 8 Allgemeine Betriebs- und Verhaltensvorschriften
 - § 9 Kennzeichnungspflicht
 - § 10 Anlagen in Schutzgebieten, Überschwemmungs- und hochwassergefährdeten Gebieten
 - § 11 Anlagenkataster
 - § 12 Rohrleitungen
 - ZWEITER TEIL Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe
 - ERSTER ABSCHNITT Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art
 - § 13 Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen flüssiger und gasförmiger Stoffe
 - § 14 Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen fester Stoffe
 - ZWEITER ABSCHNITT Eignungsfeststellung und Bauartzulassung
 - § 15 Verfahren
 - § 16 Voraussetzungen für Eignungsfeststellung und Bauartzulassung
 - § 17 Eignungsfeststellung und andere behördliche Entscheidungen
 - § 18 Vorzeitiger Einbau
 - § 19 (aufgehoben)
 - DRITTER ABSCHNITT Betrieb der Anlagen
 - § 20 Befüllen
 - DRITTER TEIL Anlagen zum Abfüllen, Umschlagen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden dieser Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen
 - § 21 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen
 - VIERTER TEIL Überwachung
 - § 22 Sachverständige Personen
 - § 23 Überprüfung von Anlagen
 - FÜNFTER TEIL Fachbetriebe
 - § 24 Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht
 - § 25 Technische Überwachungsorganisationen
 - § 26 Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
 - SECHSTER TEIL Bußgeldvorschrift
 - § 27 Ordnungswidrigkeiten
 - SIEBTER TEIL Übergangs- und Schlußvorschriften
 - § 28 Bestehende Anlagen
 - § 29 Inkrafttreten
 - Anhang 1
 - Fußnoten
 - Anhang 2