SWRTelemRL BW 2009
INHALT
Genehmigungsverfahren des SWR für neue oder veränderte Telemedien und für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme Vom 27. März 2009
- Genehmigungsverfahren des SWR für neue oder veränderte Telemedien und für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme Vom 27. März 2009
- I. Vorprüfung
- II. Genehmigungsverfahren
- III. Verfahren für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme gemäß § 11c RStV
- IV Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens
- V. Geltung für die Prüfung der bestehenden Telemedien gemäß Artikel 7 Abs. 1 Satz 3 und 4 des 12. RÄStV
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