SoSchulFLehrAPV BW 1996
INHALT
Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des Fachlehrers und des Technischen Lehrers an Sonderschulen Vom 9. August 1996
- Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des Fachlehrers und des Technischen Lehrers an Sonderschulen Vom 9. August 1996
- 1. ABSCHNITT Ziel der Ausbildung
- § 1 Ziel der Ausbildung
- 2. ABSCHNITT Vorbereitungsdienst
- § 2 Voraussetzung für die Zulassung
- § 3 Zulassungsantrag
- § 4 Zulassung zum Vorbereitungsdienst
- § 5 Ausbildungsstätten
- § 6 Leiter der Ausbildung
- § 7 Ausbildungsverhältnis
- § 8 Vorgesetzte, Dienstvorgesetzte
- § 9 Pflichten des Anwärters
- 3. ABSCHNITT Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
- § 10 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 11 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
- § 12 Ausbildung am Fachseminar
- § 13 Schulpraktische Ausbildung
- 4. ABSCHNITT Prüfung
- § 14 Prüfungsbehörde
- § 15 Prüfungsausschüsse und Prüfer
- § 16 Art und Umfang der Prüfung
- § 17 Schriftliche Arbeit
- § 18 Schulpraktische Prüfung
- § 19 Schriftliche Prüfung
- § 20 Mündliche Prüfung
- § 21 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 22 Gesamtnote und Feststellung des Ergebnisses
- § 23 Fernbleiben von der Prüfung
- § 24 Täuschungsversuch, Verstoß gegen die Ordnung
- § 25 Wiederholung der Prüfung
- § 26 Erwerb der Befähigung, Prüfungszeugnis
- 5. ABSCHNITT Schlußbestimmungen
- § 27 Inkrafttreten
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