SchulUV BW 2011
INHALT
Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung schulärztlicher Untersuchungen sowie zielgruppenspezifischer Untersuchungen und Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Schulen (Schuluntersuchungsverordnung) Vom 8. Dezember 2011
- Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung schulärztlicher Untersuchungen sowie zielgruppenspezifischer Untersuchungen und Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Schulen (Schuluntersuchungsverordnung) Vom 8. Dezember 2011
- § 1 Örtliche Zuständigkeit
- § 2 Zweck, Umfang, Häufigkeit und Durchführung der schulärztlichen Untersuchungen
- § 3 Zweck, Umfang, Häufigkeit und Durchführung der zielgruppenspezifischen Untersuchungen und Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Schulen
- § 4 Zusammenwirken der Gesundheitsämter mit den Kindertageseinrichtungen und Schulen
- § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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