SchulStatDVV BW
INHALT
Verordnung des Kultusministeriums über die Datenverarbeitung für statistische Erhebungen und schulübergreifende Verwaltungszwecke an Schulen Vom 10. Juli 2008
- Verordnung des Kultusministeriums über die Datenverarbeitung für statistische Erhebungen und schulübergreifende Verwaltungszwecke an Schulen Vom 10. Juli 2008
- 1. ABSCHNITT Amtliche Schulstatistik und weitere Statistiken
- § 1 Zweck und Umfang der Datenverarbeitung
- § 2 Erhebungsmerkmale
- § 3 Pseudonymisierung von Individualdaten für statistische Auswertungen
- § 4 Periodizität, Berichtszeitpunkt (Stichtag)
- § 5 Auskunftspflicht
- § 6 Weitergabe und Veröffentlichung
- 2. ABSCHNITT Schulübergreifende Verwaltungszwecke
- § 7 Schulwechsel und Schulkooperationen
- 3. ABSCHNITT Schlussvorschriften
- § 8 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften
- Anlage 1
- Anlage 2
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