PStG-DVO
INHALT
Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) Vom 10. Juni 2013
- Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) Vom 10. Juni 2013
- § 1 Eignung des Standesbeamten
- § 2 Eignung des Stellvertreters des Standesbeamten (Verhinderungsvertreter)
- § 3 Fortbildung der Standesbeamten und ihrer Stellvertreter
- § 4 Bestellung und Widerruf
- § 5 Erhebung von Gebühren und Auslagen
- § 6 Gebührenfreie Amtshandlungen
- § 7 Auslagen
- § 8 Aufbewahrung der Zweitbücher, der Sicherungsregister, die nicht in elektronischer Form geführt werden, und der Sammelakten
- § 9 Zuständigkeitsregelungen
- § 10 In- und Außerkrafttreten, Übergangsregelungen
- Anlage 1
- Anlage 2
- Gebührenfrei sind 1.
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