PflBerWeitBiV BW 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in den Pflegeberufen für die pflegerische Leitung einer Station oder Einheit (Weiterbildungsverordnung - Stationsleitung) Vom 19. Dezember 2000
- Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in den Pflegeberufen für die pflegerische Leitung einer Station oder Einheit (Weiterbildungsverordnung - Stationsleitung) Vom 19. Dezember 2000
 - ERSTER ABSCHNITT Allgemeines
 - § 1 Zweck der Weiterbildung
 - § 2 Dauer, Gliederung und Abschluss der Weiterbildung
 - § 3 Lehrfächer und Übungsbereiche
 - § 4 Unterbrechungen, Versäumte Ausbildungszeiten
 - § 5 Notenstufen
 - ZWEITER ABSCHNITT Aufnahme
 - § 6 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 7 Aufnahmeantrag
 - DRITTER ABSCHNITT Abschlussprüfung
 - § 8 Zweck der Prüfung
 - § 9 Teile der Prüfung
 - § 10 Zulassung zur Prüfung
 - § 11 Prüfungsausschuss
 - § 12 Abnahme der Prüfung
 - § 13 Schriftliche Prüfung
 - § 14 Mündliche Prüfung
 - § 15 Ermittlung des Prüfungsergebnisses
 - § 16 Zeugnis
 - § 17 Wiederholung der Prüfung
 - § 18 Nichtteilnahme, Rücktritt
 - § 19 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
 - § 20 Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen, vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung
 - VIERTER ABSCHNITT Schlussbestimmungen
 - § 21 Übergangsregelungen
 - § 22 Inkrafttreten
 - Anlage
 - Weiterbildungszeugnis
 - Prüfungsergebnis
 - Fußnoten