Schießstandsachverständigen-AnerkennungsVO
INHALT
Verordnung über die Anerkennung als Schießstandsachverständige des Landes Nordrhein-Westfalen (Schießstandsachverständigen-AnerkennungsVO)
- Verordnung über die Anerkennung als Schießstandsachverständige des Landes Nordrhein-Westfalen (Schießstandsachverständigen-AnerkennungsVO)
- § 1 Schießstandsachverständige
- § 2 Regelungsbereich, Bestellung
- § 3 Anerkennungsvoraussetzungen
- § 4 Gleichstellung
- § 5 Ausbildungslehrgang
- § 6 Zulassung zur Prüfung und Prüfungskommission
- § 7 Art und Umfang der Prüfung
- § 8 Klausur und häusliche Arbeit
- § 9 Mündliche Prüfung
- § 10 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
- § 11 Einsicht in die Prüfungsakten
- § 12 Verbleib der Prüfungsakten
- § 13 Praktische Tätigkeit
- § 14 Anerkennung
- § 15 Fortbildung
- § 16 Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
- § 17 Zuständigkeit
- § 18 Inkrafttreten
- Fussnoten
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