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Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
DE - Landesrecht NRW
26.04.2022
INHALT
Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
§ 1 Aufgabenübertragung, Rechtsstellung
§ 2 Aufgaben
§ 3 Befugnisse zur Datenverarbeitung und Pflicht zur Verschwiegenheit
§ 4 Bericht
§ 5 Inkrafttreten, Evaluation
Fussnoten
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