Eingruppierungsverordnung - EingrVO -
INHALT
Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (Eingruppierungsverordnung - EingrVO -)
- Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (Eingruppierungsverordnung - EingrVO -)
- § 1 (Fn 10) Geltungsbereich
- § 2 (Fn 3) Eingruppierung in den Gemeinden
- § 3 (Fn 11) Eingruppierung in den Kreisen
- § 4 (Fn 6) Eingruppierung bei den Landschaftsverbänden und im Regionalverband Ruhr
- § 5 (Fn 4) Aufwandsentschädigungen
- § 6 (Fn 5) Aufwandsentschädigungen für Werkleiterinnen und Werkleiter
- § 7 (Fn 12) Einwohnerzahl
- § 8 (Fn 8) (Fn 9) Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
- Fussnoten
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