Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen
DE - Landesrecht Niedersachsen

Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen

Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen

RdErl. d. MI v. 3. 3. 2021 - 21.11-01512 -
Vom 3. März 2021 (Nds. MBl. S. 546)
- VORIS 21021 -
Bezug:
a)
Beschl. d. LReg v. 12. 10. 2004 (Nds. MBl. S. 702), zuletzt geändert durch Beschl. v. 9. 12. 2008 (Nds. MBl. 2009 S. 340) - VORIS 21021 -
b)
RdErl. v. 17. 10. 2017 (Nds. MBl. S. 1414) - VORIS 21021 -
c)
Gem. RdErl. d. MI, d. MS u. d. MJ v. 16. 7. 2020 (Nds. MBl. S. 728) - VORIS 21021 -
Die Aufbau- und Ablauforganisation der Polizei (siehe Schaubild, Anlage 1 ) wird wie folgt geregelt:
Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Landespolizeipräsidium (LPP)1
Polizeidirektionen (PD)2
ZPD NI3
LKA NI4
PA NI5
Anbindung von bestellten und beauftragten Personen6
Schlussbestimmungen7
Anlage 1
Landespolizeipräsidium (LPP)Anlage 2
PolizeidirektionAnlage 3a
Organisationsstruktur der Polizeidirektion (Schematische Darstellung)Anlage 3b
Besondere Aufgabenzuweisung BundesautobahnAnlage 4a
Zuständigkeitsbereiche für die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung im BinnenlandAnlage 4b
Mustergeschäftsverteilungsplan - PD -Anlage 5
Anlage 6
Zentrale KriminalinspektionAnlage 7
PolizeiinspektionAnlage 8
PolizeikommissariatAnlage 9
Zuständigkeitsbereiche für die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung im KüstenbereichAnlage 10a
Abkommen und Vereinbarungen über die Durchführung wasserschutzpolizeilicher MaßnahmenAnlage 10b
Organisationsstruktur der Polizeidirektion Hannover (Schematische Darstellung 2 Besonderheiten 2) Anlage 11
Zentraler Kriminaldienst (PD Hannover)Anlage 12
Polizeibehörde für zentrale Aufgaben (Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen - ZPD NI -)Anlage 13
Organisation Landeskriminalamt NiedersachsenAnlage 14
Polizeiakademie NiedersachsenAnlage 15

Abschnitt 1 PolOrgRdErl - Landespolizeipräsidium (LPP)

1.1 Aufgaben
Das LPP übt die Dienst- und Fachaufsicht über die ihm nachgeordneten Polizeibehörden aus.
Das LPP nimmt die Aufsicht über die Polizeiakademie Niedersachsen (PA NI) gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Polizeiakademie Niedersachsen (im Folgenden: PolAkadG ND) wahr.
Als Abteilung des MI als oberste Landesbehörde der Polizei Niedersachsen gewährleistet das LPP im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere die strategische Führung der Landespolizei und steuert die konzeptionelle Zukunftsausrichtung.
1.2 Leitung
Die Landespolizeipräsidentin oder der Landespolizeipräsident leitet das LPP. Ihre oder seine ständige Vertretung nimmt die Landespolizeidirektorin oder der Landespolizeidirektor wahr. Diese oder dieser leitet zugleich das Referat 21 "Strategie, Präsidialbüro, Organisation, EU/internationale polizeiliche Zusammenarbeit".
1.3 Innere Struktur
Das LPP gliedert sich in folgende Referate (siehe Schaubild, Anlage 2 ):
Referat 21 "Strategie, Präsidialbüro, Organisation, EU/internationale polizeiliche Zusammenarbeit",
Referat 22 "Recht",
Referat 23 "Kriminalitätsbekämpfung",
Referat 24 "Einsatz und Verkehr",
Referat 25 "Personal",
Referat 26 "Technik und Finanzen".

Abschnitt 2 PolOrgRdErl - Polizeidirektionen (PD)

2.1 Allgemeines
Gemäß § 90 NPOG sind die PD Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück eingerichtet (siehe Schaubilder, Anlagen 3a und 3b ). Sie haben ihren Sitz in diesen Städten.
Die PD weisen grundsätzlich die gleiche Organisationsstruktur auf. Abweichungen sind zu den jeweiligen Punkten aufgeführt. Die für die PD Hannover geltenden Abweichungen sind in Nummer 2.6 zusammengefasst.
2.2 Aufgaben
2.2.1 Die PD nehmen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die polizeilichen Aufgaben wahr, sofern nicht der Polizeibehörde für zentrale Aufgaben (Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen [ZPD NI]) oder dem Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI) einzelne Aufgaben übertragen sind. Darüber hinaus sind sie für die ihnen per Rechts- oder Verwaltungsvorschrift zugewiesenen Aufgaben zuständig. Sie führen die Dienst- und Fachaufsicht über die ihnen zugeordneten Bereiche.
2.2.2 Abweichend von Nummer 2.2.1 nehmen die PD polizeiliche Aufgaben auf Streckenabschnitten der Bundesautobahnen (BAB) im Zuständigkeitsbereich anderer PD gemäß Anlage 4a und auf Streckenkilometern der Binnengewässer gemäß Anlage 4b wahr.
2.3 Leitung
Die Polizeipräsidentin oder der Polizeipräsident leitet die PD. Ihre oder seine ständige Vertretung nimmt die Polizeivizepräsidentin oder der Polizeivizepräsident wahr; diese oder dieser leitet zugleich die Abteilung 1 "Polizeilicher Aufgabenvollzug, Personal, Technik" der PD. Die Übernahme der unmittelbaren Einsatzleitung in einer besonderen Aufbauorganisation bei polizeilichen Einsätzen von herausragender Bedeutung legt die Polizeipräsidentin oder der Polizeipräsident fest.
2.4 Stab der PD
2.4.1 Innere Struktur
2.4.1.1 Der Stab der PD gliedert sich in Abteilungen und Dezernate wie folgt (siehe
Schaubild, Anlage 3 a):
Behördenleitung mit Dezernat 01 "Zentrale Aufgaben";
Abteilung 1 "Polizeilicher Aufgabenvollzug, Personal, Technik" mit
Dezernat 11 "Kriminalitätsbekämpfung",
Dezernat 12 "Einsatz und Verkehr" mit angegliederter Diensthundführerstaffel bzw. Reiter- und Diensthundführerstaffel (RuH) in der PD Braunschweig sowie der Lage- und Führungszentrale, soweit keine Regionalleitstelle als Dezernatsteil oder Dienststelle angegliedert ist,
Dezernat 13 "Personal",
Dezernat 14 "Führungs- und Einsatzmittel";
Abteilung 2 "Wirtschaftsverwaltung, Recht" mit
Dezernat 21 "Wirtschaftsverwaltung",
Dezernat 22 "Recht".
2.4.1.2 Die den Dezernaten zugewiesenen Aufgaben ergeben sich aus dem Mustergeschäftsverteilungsplan gemäß Anlage 5 , der bis zur dargestellten Gliederungstiefe bindend ist. Ausnahmen erfordern die
Genehmigung des MI.
2.4.2 Ergänzende Regelungen
2.4.2.1 Bei polizeilichen Einsätzen von herausragender Bedeutung und/oder bei besonderen Katastrophenlagen erfolgt eine Stabsbildung aus den Bediensteten der PD (besondere Aufbauorganisation). Der Stab kann anlassbezogen durch externe Fachleute und Verbindungspersonen verstärkt werden.
2.4.2.2 Die Lage- und Führungszentrale der PD nimmt zugleich für die an ihrem Sitz befindliche Polizeiinspektion (PI) die Aufgaben der örtlichen Leitstelle wahr.
2.4.2.3 Soweit eine Regionalleitstelle bei der PD eingerichtet ist, übernimmt diese die Aufgaben der aufgelösten örtlichen Leitstellen im Zuständigkeitsbereich.
2.4.2.4 Die Diensthundführerstaffeln werden in Diensthundführergruppen untergliedert, die zum Zweck der flächendeckenden Verfügbarkeit grundsätzlich dezentral bereitgehalten werden.
2.4.2.5 Die Reiterstaffeln der PD Braunschweig und PD Hannover sind landesweit einzusetzen.
2.4.2.6 Die PD können mit Zustimmung des MI/LPP einzelnen PI die Aufstellung, Ausrüstung und Ausbildung von Einsatzeinheiten der Landeseinsatzorganisation "Leine" (LEO "Leine" Einheiten) übertragen.
2.4.2.7 Die PD (ausgenommen PD Hannover) richten Regionale Kontrollgruppen als Aufrufeinheiten zur zeitweiligen überörtlichen Überwachung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs ein.
2.4.2.8 Die PD können mit Zustimmung des MI/LPP Präventionspuppenbühnen einrichten. Diese sind im Aufgabenbereich Prävention der Polizeibehörde anzusiedeln. Zum Zweck der flächendeckenden Verfügbarkeit können diese auch disloziert bereitgehalten werden.
2.5 Polizeidienststellen
2.5.1 Einrichtung von Polizeidienststellen
2.5.1.1 Polizeidienststellen der PD sind
a)
die Zentralen Kriminalinspektionen (ZKI), ausgenommen PD Hannover,
b)
die PI, ihnen zugeordnet die
Polizeikommissariate (PK) und
Autobahnpolizeikommissariate (PK BAB),
c)
die Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) in der PD Oldenburg,
d)
die Regionalleitstellen, soweit diese nicht als Dezernatsteil angebunden sind,
e)
der Zentrale Kriminaldienst (ZKD) in der PD Hannover,
f)
die RuH der PD Braunschweig.
2.5.1.2 Die in Anlage 6 aufgeführten Polizeidienststellen sind eingerichtet. Die ZKI und WSPI sind ebenengleich einer PI unterhalb der jeweiligen PD angebunden. Die PK sind den PI zugeordnet. Polizeistationen (PSt) bzw. Wasserschutzpolizeistationen (WSPSt) gemäß Anlage 6 sind Organisationseinheiten der PI oder PK. Die Dislozierung von Teilen einer Dienststelle oder Organisationseinheit ist gegenüber dem MI/LPP anzuzeigen.
2.5.2 ZKI
In jeder PD ist eine ZKI eingerichtet. Die ermittelnden Organisationsteile der ZKI sind an einem Standort zu bündeln. Die Besonderheiten der PD Hannover ergeben sich aus Nummer 2.6.
2.5.2.1 Sachliche Zuständigkeiten
Die ZKI ist als zentrale Dienststelle der PD vorrangig für die Aufgabenbereiche
Organisierte Kriminalität (OK),
besondere Fälle von Komplexen Kriminellen Strukturen (KKS),
besondere Fälle der Bandenkriminalität,
besondere Fälle der Wirtschaftskriminalität,
Cybercrime in bestimmten bzw. herausragenden Fällen und Korruptionskriminalität, sofern strukturell,
Finanzermittlungen,
besondere Fälle der Politisch motivierten Kriminalität (PMK),
sonstige Kriminalität gemäß Einzelzuweisung, sofern eine zentrale Sachbearbeitung erforderlich ist, und
einsatz- und ermittlungsunterstützende operative Maßnahmen
zuständig.
2.5.2.2 Örtliche Zuständigkeiten
Die ZKI ist im Bereich der jeweiligen PD zuständig.
2.5.2.3 Innere Strukturen
Die ZKI gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche (siehe Schaubild, Anlage 7 ):
Leitung mit
Personal/Aus- und Fortbildung,
Führungs- und Einsatzmittel,
Wirtschaftsverwaltung/Innerer Dienst;
Ermittlungen mit
Analysestelle, einschließlich Finanzermittlungsgruppe (FEG),
Datenverarbeitungsgruppe sowie den Fachkommissariaten (FK),
FK "OK/KKS",
FK "Wirtschafts-, Korruptionskriminalität, Cybercrime",
FK "Polizeilicher Staatsschutz",
FK "Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift" (nur PD Oldenburg und Osnabrück),
Gemeinsame Ermittlungsgruppe Bremen-Oldenburg (GEBO [nur PD Oldenburg]);
Operative Maßnahmen mit
Mobilem Einsatzkommando (MEK),
Führung Vertrauenspersonen,
Direktionsfahndung.
2.5.3 PI
2.5.3.1 Sachliche Zuständigkeiten
Die PI bewältigen eigenständig und grundsätzlich abschließend die polizeilichen Aufgaben Prävention, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie Aufgaben der Verwaltung und Technik, sofern nicht aufgrund besonderer Regelungen bestimmte Aufgaben der PD, der ZKI, anderen Behörden oder der PA NI vorbehalten sind. Die Führung von Einsatzlagen ist durch jede PI sicherzustellen. Die Aufgaben der PI Besondere Dienste in der PD Hannover erfolgen gemäß besonderer Weisung.
Die PI führen die Dienst- und Fachaufsicht über die ihnen zugeordneten PK und PSt bzw. WSPSt.
Am Sitz der PI nimmt diese - mit Ausnahme der PI Braunschweig sowie der PI Besondere
Dienste in der PD Hannover - zugleich die Aufgaben eines PK wahr.
2.5.3.2 Örtliche Zuständigkeiten
Die PI sind in den nach Anlage 6 zugewiesenen Grenzen zuständig. Darüber hinaus sind sie zuständig für die Flächen, die dem Bezirk einer in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Gemeinde durch Verordnung zugewiesen werden. Die PD Hannover hat die Zuständigkeitsbereiche ihrer zugeordneten PI durch eine Rahmenverfügung festgelegt. Änderungen bedürfen der Zustimmung des MI/LPP.
Innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche haben die PD die übergreifenden Zuständigkeiten der PI auf den BAB für BAB-typische polizeiliche Tätigkeiten sowie auf den Binnengewässern für wasserschutzpolizeiliche Tätigkeiten selbst geregelt. Änderungen sind dem MI/LPP anzuzeigen.
2.5.3.3 Innere Strukturen
Die Besonderheiten der PI in der PD Hannover ergeben sich aus Nummer 2.6.
Eine PI gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche (siehe Schaubild, Anlage 8 ):
a)
Leitung mit
Präventionsteam,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Personal/Aus- und Fortbildung,
Wirtschaftsverwaltung mit Werkstätten und
Innerem Dienst, sofern eingerichtet;
b)
ZKD mit Analysestelle, Fahndung, Ständige Ermittlungsgruppe KKS sowie den folgenden FK
-FK 1"Straftaten gegen Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit, Sexualstraftaten, Branddelikte",
-FK 2"Eigentums- und Rauschgiftdelikte",
-FK 3"Wirtschafts- und Betrugsdelikte, Vermögensermittlungen, Cybercrime",
-FK 4"Polizeilicher Staatsschutz",
-FK 5"Kriminaltechnik, Datenverarbeitungsgruppe, EDV, Kriminalakten, Kriminaldauerdienst (KDD)", sofern eingerichtet,
-FK 6"Jugendsachen",
-FK 7"Verkehr" (sofern kein Verkehrsunfalldienst [VUD] eingerichtet ist);
c)
Einsatz mit
Einsatz und Verkehr,
Allgemeine Gefahrenabwehr/Umweltschutz,
Führungs- und Einsatzmittel,
Verfügungseinheit,
Einsatz- und Streifendienst (ESD) mit einer Tatortgruppe (TOG) und integrierter örtlicher Leitstelle, sofern vorhanden,
ESD auf BAB, sofern eingerichtet,
VUD, sofern eingerichtet.
Die FK können entsprechend den Erfordernissen regionaler Kriminalitätsbrennpunkte und zur Optimierung der Bearbeitungsprozesse binnenstrukturiert werden. Die jeweilige Entscheidung trifft die PI in Abstimmung mit der PD. Entsprechende Regelungen sind dem MI/LPP zu berichten.
Mit Ausnahme der PI am Sitz einer PD ist in jeder PI eine örtliche Leitstelle als Bestandteil des ESD eingerichtet, soweit diese Aufgaben nicht durch eine Lage- und Führungszentrale oder Regionalleitstelle in der PD wahrgenommen werden.
Die Aufgabe der TOG umfasst die Erhebung des objektiven und subjektiven Tatbefundes
an
Tatorten der schweren und schwersten Kriminalität,
spurenintensiven Tatorten der mittleren Kriminalität,
Tatorten, bei denen aufgrund der Begehungsweise von gewerbs- oder bandenmäßig oder überörtlich agierenden Täterinnen oder Tätern ausgegangen werden muss, und an
Tatorten, die aufgrund des Modus Operandi besondere Anforderungen an die Tatortaufnahme
stellen.
Der ESD am Sitz der PI nimmt diese Aufgaben mit hierfür speziell fortgebildetem Personal in der TOG rund um die Uhr PI-weit wahr. Die PD können diese Aufgaben auch dem KDD in den PI zuweisen, die in diesem Fall im ZKD, FK 5, einzurichten sind.
Die PD können auf Ebene der PI einen VUD im Aufgabenfeld Einsatz einrichten, sofern durch diese Zentralisierung eine Steigerung der Effektivität und Effizienz bei der Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfällen erreicht wird. Ein FK 7 ist in diesen Fällen nicht einzurichten. Diese Aufgaben nimmt dann der VUD wahr. Die Einrichtung eines VUD ist dem MI/LPP zu berichten.
2.5.3.4 Ergänzende Regelungen
In jeder PI (mit Ausnahme der PI Besondere Dienste der PD Hannover) ist ein Präventionsteam eingerichtet, das mit (zumindest) je einer oder einem Beschäftigten die Funktionen
der oder des Beauftragten für Jugendsachen,
der oder des Beauftragten für Kriminalprävention und
der Verkehrssicherheitsberaterin oder des Verkehrssicherheitsberaters
abdeckt.
Neben seinen Aufgaben im gesamten Zuständigkeitsbereich übernimmt der ZKD auch die Bekämpfung der allgemeinen Kriminalität am Sitz der PI (mit Ausnahme der PI Braunschweig).
Soweit erforderlich, können am Sitz der PI an mehreren Standorten ESD vorgehalten werden, die jeweils von einer Leiterin oder einem Leiter geführt werden.
Die Dienstabteilungsleiterin oder der Dienstabteilungsleiter (DAL) oder die Dienstschichtleiterin oder der Dienstschichtleiter (DSL) des ESD am Sitz der PI vertritt außerhalb der Geschäftszeiten die PI und ist insofern weisungsbefugt gegenüber den zugeordneten Dienststellen. Sofern am Sitz der PI mehrere ESD eingerichtet sind, bestimmt die PD die Vertretungsregelung i. S. des Satzes 1. Die TOG und die örtliche Leitstelle sind Bestandteil des ESD der PI und unterliegen der Dienst- und Fachaufsicht der oder des DAL oder der oder des DSL; ausgenommen sind der KDD und Leitstellen am Sitz der PD. Sofern am Sitz der PI mehrere ESD eingerichtet sind, sind die Aufgaben einem dieser ESD für den Zuständigkeitsbereich zu übertragen.
Aufgabenschwerpunkte der Verfügungseinheiten sind:
Wahrnehmung von Aufgaben der spezialisierten Verkehrsüberwachung,
Durchführung operativer Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung,
Bewältigung besonderer Einsatzlagen,
Bewältigung sonstiger Schwerpunktaufgaben nach Lagebeurteilung der PI.
2.5.4 PK
Zur Gewährleistung einer flächendeckenden Polizeipräsenz wird im PK eigenständig "Rund-um-die-Uhr-Dienst" versehen. Ein PK verfügt über eine Personalstärke von mindestens 24 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten (ohne angegliederte PSt).
Sofern am Sitz eines Landkreises keine PI eingerichtet ist, steht die Leiterin oder der Leiter des dortigen PK als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für den Landkreis zur Verfügung.
2.5.4.1 Sachliche Zuständigkeiten
Das PK ist für die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben Prävention, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im jeweiligen Dienstbezirk zuständig, sofern nicht eine andere Zuständigkeit gegeben ist.
Die PK führen die Dienst- und Fachaufsicht über die ihnen zugeordneten PSt.
2.5.4.2 Örtliche Zuständigkeiten
Die PD legen die Zuständigkeitsbereiche der ihnen zugeordneten PK fest.
2.5.4.3 Innere Strukturen
Ein PK gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche (siehe Schaubild, Anlage 9 ):
Leitung mit Innerem Dienst;
Kriminal- und Ermittlungsdienst (KED) mit den Aufgabenfeldern (AF) - Aufzählung nicht abschließend -
AF 1 "Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit",
AF 2 "Eigentums- und Rauschgiftdelikte",
AF 3 "Betrugsdelikte",
AF 4 "Jugendsachen",
AF 5 "Verkehr";
ESD.
2.5.4.4 Ergänzende Regelungen
Die Leiterin oder der Leiter eines PK ist verantwortlich für die Präventionsarbeit. Innerhalb des PK kann dabei je nach Aufgabenumfang Präventionsarbeit durch Angehörige des PK als Bestandteil des Hauptamtes und/oder mit Einrichtung entsprechender Dienstposten im Hauptamt wahrgenommen werden. Die Entscheidung obliegt der PD.
Die fachliche Koordination der Präventionsarbeit liegt beim Präventionsteam der PI.
Fachlich qualifiziertes Personal ist innerhalb der KED entsprechend den Erfordernissen in ausreichender Anzahl einzusetzen. Der Umfang der zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Arbeitsanteile ist abhängig vom jeweiligen örtlichen Bedarf. Sofern erforderlich, kann für eine schwerpunktorientierte und nahtstellenarme Bearbeitung von Delikten die Zuordnung von Vorgängen unter Außerachtlassung von Aufgabenfeldgrenzen flexibel gestaltet werden. In kleineren KED kann von einer Binnenstruktur abgewichen werden.
In jedem PK ist kriminaltechnische Kompetenz vorzuhalten. Der Umfang der zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Stellenanteile ist abhängig vom jeweiligen örtlichen Bedarf. Sofern erforderlich, sind gesonderte Dienstposten/Arbeitsplätze einzurichten. Die Entscheidung über die Einrichtung obliegt der PD.
Kontaktbereichsdienst ist Aufgabe der Dienststelle vor Ort. Zur Stärkung der Präsenz und Bürgernähe der Polizei Niedersachsen können die PD die Verteilung von hauptamtlichen Kontaktbereichsbeamtinnen oder Kontaktbereichsbeamten innerhalb der Polizeiinspektionen nach eigenem Ermessen vornehmen, jedoch ist in jedem Polizeikommissariat (Ausnahme: PK BAB) der Kontaktbereichsdienst vorzusehen.
2.5.5 PK BAB
Das PK BAB ist für die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben Prävention, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auf den BAB zuständig, sofern nicht eine andere Zuständigkeit gegeben ist.
Das PK BAB gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche:
Leitung mit Innerem Dienst,
KED,
ESD BAB.
Der KED wird organisatorisch nicht untergliedert.
2.5.6 WSPI (nur PD Oldenburg)
2.5.6.1 Sachliche Zuständigkeiten
Die WSPI bewältigt eigenständig und grundsätzlich abschließend die polizeilichen Aufgaben Prävention, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie Aufgaben der Verwaltung und Technik, sofern nicht aufgrund besonderer Regelungen bestimmte Aufgaben der PD, der ZKI, anderen Behörden oder der PA NI vorbehalten sind. Die Führung von Einsatzlagen ist durch die WSPI sicherzustellen.
Die WSPI führt die Dienst- und Fachaufsicht über die ihr zugeordneten WSPSt.
2.5.6.2 Örtliche Zuständigkeiten
Der Dienstbezirk umfasst grundsätzlich
die zugewiesenen Wasserflächen,
die Häfen, Anleger, Lade- und Löschstellen sowie
die Wasserbauten, Schleusen, Kai- und Uferanlagen.
Einzelheiten sind den Anlagen 10a und 10b zu entnehmen.
2.5.6.3 Innere Strukturen
Die WSPI gliedert sich wie folgt:
Leitung,
Koordinierungsstelle Wasserschutzpolizei (KoSt WSP), zugleich Stab WSPI,
WSP-Leitstelle sowie den
WSPSt Wilhelmshaven, Emden, Brake und Stade.
2.5.6.4 Ergänzende Regelungen
Zur Sicherstellung der erforderlichen Qualifikationen für die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung, zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen auf Länder-, Bundes- und internationaler Ebene, zur Gewährleistung des Vorhaltens erforderlicher Einsatzmittel nach einheitlichem Qualitätsstandard und einer Organisation, die den besonderen Herausforderungen des Einsatzraumes Wasser entspricht, ist eine KoSt WSP eingerichtet; deren Zuständigkeit erstreckt sich auch auf den Bereich WSP-Binnen.
2.5.7 PSt bzw. WSPSt
2.5.7.1 PSt
Die PSt nehmen als Organisationsteil einer Dienststelle allgemeinpolizeiliche Aufgaben in ihrem Bereich wahr. Neben Sachbearbeitung und Kontaktbereichsdienst kann dies auch der ESD sein. Die PSt tragen zur Flächenpräsenz bei und gewährleisten Dienst entsprechend dem örtlichen Bedarf, sie müssen nicht ständig besetzt sein. Eine PSt ist bei einer PI, einem PK oder einer anderen PSt anzubinden.
Eine PSt wird organisatorisch nicht untergliedert.
2.5.7.2 WSPSt
Die WSPSt nehmen als Organisationsteil einer Dienststelle allgemeinpolizeiliche Aufgaben in ihrem Bereich wahr. Die WSPSt tragen zur Flächenpräsenz bei und gewährleisten Dienst entsprechend dem örtlichen Bedarf, sie müssen nicht ständig besetzt sein. Eine WSPSt ist bei einer PI anzubinden.
Eine WSPSt wird organisatorisch nicht untergliedert.
2.6 Besonderheiten bei der PD Hannover
Die PD Hannover ist im Organisationsgefüge der Landespolizei in Teilbereichen gesondert zu betrachten (siehe Schaubild, Anlage 11 ). Die besondere städtische Ausprägung erfordert die zentrale Wahrnehmung bestimmter Aufgaben, die in den anderen PD dezentral bewältigt werden.
In der PD Hannover ist eine PI Besondere Dienste eingerichtet. Die PI Besondere Dienste
steht ebenengleich neben den PI sowie dem ZKD der PD Hannover und gliedert sich in
folgende Aufgabenbereiche:
a)
Leitung mit Innerem Dienst,
b)
Zentraler Verkehrsdienst (ZVD) mit
Einsatz- und Streifendienst Bundesautobahn (ESD BAB),
VUD,
Spezialisierte Verfügungseinheit (SVE),
Kriminal- und Verkehrsermittlungsdienst (KVED),
WSPSt,
c)
Einsatz mit
Sachgebiet Einsatz,
VE,
RuH.
Die PI Besondere Dienste mit den aufgeführten Organisationseinheiten ist im gesamten Bereich der PD Hannover zuständig.
Ferner wird die landesweite Einsatzaufgabe der Personenauskunftsstelle Niedersachsen/Bremen
(PASt NI/HB) am Sitz der PD Hannover im Dezernat 12 wahrgenommen.
Darüber hinaus werden weitere Aufgaben, die landesweit im Wesentlichen den PI obliegen, in der PD Hannover zentral im Stabsbereich der Direktion wahrgenommen:
Lage- und Führungszentrale - soweit nicht Regionalleitstelle -,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Aus- und Fortbildung,
Gefahrenabwehr/Umweltschutz,
Wirtschaftsverwaltung,
Führungs- und Einsatzmittel (dezentral auf Ebene der PI nur in geringem Umfang) und
technische Prävention.
In den PI (mit Ausnahme der PI Besondere Dienste) ist jeweils ein KED, wie in den PK, eingerichtet. Darüber hinaus gibt es im KED das zusätzliche AF Zentrale Ermittlungsgruppen (AF ZEG) und eine Ständige Ermittlungsgruppe KKS.
In der PD Hannover ist ein ZKD eingerichtet, in den eine ZKI integriert ist.
Der ZKD (siehe Schaubild, Anlage 12 ) ist eine Polizeidienststelle, steht ebenengleich neben den PI und gliedert sich
wie folgt:
Leitung mit den zentralen Diensten, zentralen Funktionen und Analysestelle;
Fünf Kriminalfachinspektionen (KFI), die sich in FK gliedern
KFI 1 "Straftaten gegen Leben und Freiheit, Todesermittlungen, ärztliche Kunstfehler, EG Cold Case, Brand-, Sprengstoff- u. besondere Waffendelikte, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Kinder-/Jugendpornografie, Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern (KURS)",
KFI 2 "Raub, Erpressung, Bandenkriminalität, ZEG Trick, ZEG Kfz",
KFI 3 "Digitale Ermittlungs- u. Analyseeinheit, Cybercrime, Wirtschaftskriminalität (WiKri), Produkt- u. Markenpiraterie, Umwelt, strafrechtliche Nebengesetzte, Korruptions- und Amtsdelikte, Versicherungs- und Abrechnungsbetrug, Polizeiliche Gewinn- und Vermögensabschöpfung (PGV), Falschgeld",
KFI 4 "Allgemeine Schutzaufgaben, Sicherheitsüberprüfungen, Prävention, Führung Vertrauenspersonen, Staatsschutz, PMK Links/Rechts (Analyse, Ermittlungen), PMK Religiöse Ideologie/Ausländische Ideologie (Analyse, Ermittlungen)"
KFI 5 "KDD, Kriminaltechnik (KT), KT-Service, Erkennungsdienst, Personen- und Sachfahndung, Haftbefehlsammelstelle, Datenverarbeitungsgruppe, Kriminalaktenhaltung, Asservatenstelle, Zentrale Qualitätssicherung Polizeilicher Informations- und Analyseverbund (ZQS PIAV)"
ZKI mit Leitung und Zentrale Dienste;
Ermittlungen mit den FK
FK Analyse,
FK 1 "OK, Schwerstkriminalität, besondere Fälle WiKri",
FK 2 "Milieustraftaten, Prostitution, Glücksspiel, Rocker/Türsteher" und
FK 3 "Handel mit Betäubungsmitteln";
Operative Maßnahmen mit
MEK und
Führung von Vertrauenspersonen.
2.7 Zusammenwirken in der Kriminalitätsbekämpfung
Die Bearbeitungszuständigkeiten in der Kriminalitätsbekämpfung werden durch einen gesonderten Erlass geregelt.

Abschnitt 3 PolOrgRdErl - ZPD NI

3.1 Allgemeines
Die ZPD NI ist gemäß § 87 NPOG eine Polizeibehörde; ihr Sitz ist in Hannover.
3.2 Aufgaben
Die ZPD NI hat die Aufgaben der Bereitschaftspolizei, der Polizeihubschrauberstaffel
Niedersachsen (PHuStN), der Landesanalysestelle Verkehr, der Informations- und Kommunikationstechnologie
(IKT), des Fuhrpark- und Einsatzmittelmanagements, des Zentralen Technikbetriebes
Kraftfahrzeuge (Zentraler Technikbetrieb Kfz)/Waffen und Einsatzmittel (WuE)/KT, des
Medizinischen Dienstes, des Zentralen Fahrdienstes, des Zentralen Diensthundwesens,
des Sozialwissenschaftlichen Dienstes sowie des Polizeiorchesters.
Ihr obliegen landesweit Service- und Unterstützungsaufgaben. Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung unterstützt sie auf Ersuchen die Polizeibehörden und die PA NI.
Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Informationssicherheit und das Notfallmanagement in der Informationstechnik der Polizei des Landes Niedersachsen. Dieses beinhaltet das funktionale Weisungsrecht zur Festlegung landesweit einheitlicher Normen und Standards im Bereich der IT-Sicherheit sowie des Notfallmanagements in der Informationstechnik und deren Überwachung.
3.3 Leitung
Die Polizeipräsidentin oder der Polizeipräsident leitet die ZPD NI. Ihre oder seine ständige Vertretung nimmt die Polizeivizepräsidentin oder der Polizeivizepräsident wahr; diese oder dieser leitet zugleich das Dezernat 01.
3.4 Innere Struktur
Die ZPD NI gliedert sich wie folgt in Abteilungen und Dezernate (siehe Schaubild,
Anlage 13 ):
3.4.1 Behördenleitung mit
Dezernat 01 "Zentrale Aufgaben".
3.4.2 Abteilung 1 "Personalservice, Finanzen" mit
Dezernat 11 "Personalmanagement",
Dezernat 12 "Recht",
Dezernat 13 "Finanz- und Liegenschaftsmanagement",
Dezernat 14 "Medizinischer Dienst",
Dezernat 15 "Sozialwissenschaftlicher Dienst" (SWD).
Die Abteilung 1 nimmt insbesondere Querschnittsaufgaben für die ZPD NI und landesweite Serviceaufgaben wahr.
3.4.3 Abteilung 2 "Einsatz" mit
Dezernat 21 "Einsatzmanagement",
Dezernat 22 "Bereitschaftspolizei",
1. Bereitschaftspolizeihundertschaft Hannover,
2. Bereitschaftspolizeihundertschaft Hannover,
3. Bereitschaftspolizeihundertschaft Braunschweig,
4. Bereitschaftspolizeihundertschaft Lüneburg,
5. Bereitschaftspolizeihundertschaft Göttingen,
6. Bereitschaftspolizeihundertschaft Oldenburg,
7. Bereitschaftspolizeihundertschaft Osnabrück,
Technische Einsatzeinheiten.
Die Aufgaben der Bereitschaftspolizei und des Zentralen Diensthundwesens werden in
der Abteilung 2 wahrgenommen.
Die Bereitschaftspolizei wird zur Bewältigung besonderer polizeilicher Einsatzlagen eingesetzt. Ihr Einsatz erfolgt zur Unterstützung der Polizeibehörden sowohl des Landes Niedersachsen als auch anderer Bundesländer sowie des Bundes im Rahmen des Artikels 35 Abs. 3, des Artikels 91 Abs. 2 und der Artikel 115a ff. GG . Sie unterstützt die Polizeibehörden des Landes bei der Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben aus besonderen Anlässen sowie im täglichen Dienst.
Eine Gliederung erfolgt gemäß Verwaltungsabkommen über die Bereitschaftspolizei zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Niedersachsen in der jeweils geltenden Fassung.
In der ZPD NI werden die behördenübergreifenden Angelegenheiten der Landeseinsatzorganisation "Leine" einschließlich der Trainings der Einsatzeinheiten koordiniert.
Weiterhin stellt die ZPD NI die Wahrnehmung und Umsetzung der polizeilichen Maßnahmen sowie Aufgaben, die sich aus dem CBRN-Aktionsplan sowie der CBRNE-Agenda (chemischen [C], biologischen [B], radiologischen [R], nuklearen [N] Gefahren sowie Explosivstoffen [E]) ergeben, sicher.
3.4.4 Abteilung 3 "Mobilität, Einsatzmittel" mit
Dezernat 31 "Fuhrparkmanagement, Einsatzmittel",
Dezernat 32 "Zentraler Technikbetrieb Kfz/WuE/KT",
Dezernat 33 "Zentraler Fahrdienst Niedersachsen" (ZFN),
Dezernat 34 "PHuStN".
Zu den Aufgaben gehören die Entwicklung und Erprobung von Führungs- und Einsatzmitteln sowie deren zentrale Instandsetzung. Die Abteilung ist verantwortlich für die Rahmenplanung polizeilicher Führungs- und Einsatzmittel auf Basis von Kennzahlensystemen und Standards. Weiterhin werden die Aufgaben des Fuhrparkmanagements, des Schießstättenmanagements, des ZFN und der PHuStN wahrgenommen. Sie ist für die fachtechnische Planung, Vorbereitung und Begleitung zentraler Beschaffungsmaßnahmen einschließlich erforderlicher Abnahmen in den zugewiesenen Technikbereichen verantwortlich. Darüber hinaus ist ihr die Aufgabe der internen Koordination für die Führungs- und Einsatzmittel ohne IKT zugewiesen.
3.4.5 Abteilung 4 "Informations- und Kommunikationstechnologie" mit
Dezernat 41 "IKT-Servicemanagement",
Dezernat 42 "Polizeiliche Fachanwendungen",
Dezernat 43 "Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen (ASDN)/Infrastruktur".
Zu ihren Kernaufgaben zählen die Planung, die Entwicklung und der Betrieb sowie die Servicebereitstellung für IKT-Anwendungen und IKT-Infrastruktur. Sie ist für die fachtechnische Planung, Vorbereitung und Begleitung zentraler Beschaffungsmaßnahmen einschließlich erforderlicher Abnahmen in den zugewiesenen Technikbereichen verantwortlich. Darüber hinaus ist ihr die Aufgabe der internen Koordination für die IKT zugewiesen.
Die ASDN gewährleistet den operativen Betrieb des Digitalfunknetzes im Land für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Sie hat im eigenen Verantwortungsbereich Richtlinien- und Weisungskompetenz bei der Umsetzung fach- und aufgabenbezogener Vorgaben und Konzepte gegenüber allen BOS. Die ASDN ist zentrale Ansprechstelle für die Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS), den Bund und die Länder für alle operativ-betrieblichen Themen.
3.5 Geschäftsordnung und -verteilung
Die ZPD NI gibt sich in Anlehnung an die gemeinsame Geschäftsordnung der PD eine Geschäftsordnung und erstellt auf der Grundlage der Organisationsübersicht einen Geschäftsverteilungsplan. Anpassungen sind dem MI/LPP zu berichten.

Abschnitt 4 PolOrgRdErl - LKA NI

4.1 Allgemeines
Das LKA NI ist gemäß § 87 NPOG eine Polizeibehörde; ihr Sitz ist in Hannover.
4.2 Aufgaben
Das LKA NI nimmt als Zentralstelle der Kriminalitätsbekämpfung Aufgaben auf Landesebene wahr und führt Ermittlungen in schwierigen oder besonders gelagerten kriminalpolizeilichen Einzelfällen von überregionaler oder sonst herausgehobener Bedeutung durch. Es ist zentrale Dienststelle der Kriminalpolizei i. S. des § 1 Abs. 2 BKAG .
Entsprechend § 100 Abs. 4 NPOG kann das LKA NI Verfahren in Angelegenheiten der Kriminalitätsbekämpfung einer Polizeibehörde zur zentralen Bearbeitung zuweisen, soweit die Zuständigkeitsbereiche mehrerer Polizeibehörden berührt sind und die Aufgabe zweckmäßig nur einheitlich wahrgenommen werden kann. Im Rahmen seiner Aufgaben kann das LKA NI fachliche Richtlinien herausgeben, von den anderen Polizeibehörden Auskünfte verlangen sowie entsprechende Akten und sonstige Unterlagen auswerten und Einzelanweisungen erteilen.
Insbesondere nimmt das LKA NI die nachfolgend dargestellten Aufgaben wahr:
4.2.1 Zentralstellenaufgaben
In seiner Zentralstellenfunktion hat das LKA NI insbesondere
a)
die erforderlichen Informationen zu sammeln, auszuwerten und zu steuern,
b)
die niedersächsischen Polizei- und sonstigen Strafverfolgungsbehörden sowie die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder unverzüglich über die sie betreffenden Informationen und die in Erfahrung gebrachten Zusammenhänge von Straftaten zu unterrichten,
c)
dem Bundeskriminalamt die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Nachrichten, Informationen und Unterlagen zu übermitteln,
d)
Statistiken zum Kriminalitätsgeschehen einschließlich der Polizeilichen Kriminalstatistik Niedersachsen (PKS), Kriminalitätslagebilder und Analysen zu erstellen sowie Kriminalitätsbekämpfungsstrategien zu entwickeln,
e)
den Rechtshilfeverkehr und den sonstigen polizeilichen Dienstverkehr in der Kriminalitätsbekämpfung mit ausländischen öffentlichen Stellen sowie über- und zwischenstaatlichen Stellen für die Polizeibehörden des Landes durchzuführen und zu koordinieren, soweit diese Befugnisse nicht delegiert worden sind,
f)
kriminaltechnische, kriminalwissenschaftliche und erkennungsdienstliche Untersuchungen durchzuführen und Gutachten zu erstatten,
g)
praxisbezogene kriminologische Forschung in besonderen Bereichen der polizeilichen Kriminalitätsbekämpfung zu betreiben sowie kriminalistische Methoden zu entwickeln,
h)
die Verdeckten Ermittlerinnen oder Verdeckten Ermittler zu führen und einzusetzen,
i)
die Zielfahndung gemäß Polizeidienstvorschrift 384.1 zu betreiben, die Direktionsfahndung der Polizeibehörden sowie behörden- und länderübergreifende Fahndungen zu koordinieren,
j)
die polizeiliche Kriminalprävention und die kriminalpolizeiliche Beratung zu koordinieren und in gesondert geregelten Einzelfällen vorzunehmen,
k)
die Bearbeitung von Jugendsachen zu koordinieren,
l)
Zentrale Fachdienststellen für Gewaltdelikte, Eigentumsdelikte, Prävention, Jugendsachen und Finanzermittlungen, zur Rauschgiftbekämpfung, Bekämpfung OK, Bekämpfung der WiKri und Korruptionsbekämpfung, für Interne Ermittlungen und Bekämpfung von Cybercrime sowie zur Bekämpfung der PMK zu betreiben,
m)
die Ermittlungen der Polizeibehörden zu koordinieren, soweit die Zuständigkeitsbereiche mehrerer Polizeibehörden berührt sind und die besondere Bedeutung eine zentrale Koordinierung erfordert,
n)
behördenübergreifende Observationsaufgaben des polizeilichen Staatsschutzes zu koordinieren bzw. durchzuführen,
o)
behörden- und länderübergreifende Personenschutzaufgaben gemäß den Polizeidienstvorschriften 129 und 130 (Verschlusssachen) zu koordinieren bzw. durchzuführen,
p)
den behörden- und länderübergreifenden Einsatz MEK und deren Landesbereitschaft zu koordinieren,
q)
den Einsatz der Verhandlungsgruppen zu koordinieren,
r)
Öffentlichkeitsfahndung in sozialen Netzwerken im Internet zu betreiben,
s)
Zeugenschutz und zeugenschutzähnliche Maßnahmen bei herausragenden Gefährdungssachverhalten gemäß Polizeidienstvorschrift 129 durchzuführen,
t)
Monitoring von Fahndungen nach Entweichungen aus behördlichem Gewahrsam.
4.2.2 Ermittlungs- und Einsatzaufgaben
Das LKA NI führt polizeiliche Ermittlungen durch im Rahmen der Strafverfolgung
a)
mit ausschließlicher Zuständigkeit in Fällen
der Spionage,
von NS-Gewaltdelikten,
des illegalen Umgangs mit radioaktiven Stoffen;
b)
soweit eine zentrale Bearbeitung geboten ist, in Fällen von
OK,
Bandenkriminalität,
Rauschgiftkriminalität,
Menschenhandel,
Falschgeldkriminalität,
illegalem Waffenhandel,
WiKri,
Cybercrime,
Umweltkriminalität,
Korruptionsdelikten,
internen Ermittlungen,
Geldwäsche,
PMK;
c)
in anderen Fällen, soweit
das MI/LPP diese anordnet oder ihnen zustimmt,
Gerichte oder Staatsanwaltschaften darum ersuchen oder einen Auftrag erteilen,
das Bundeskriminalamt dem Land die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung gemäß dem BKAG im Einvernehmen mit dem MI/LPP zuweist,
eine andere Polizeibehörde darum ersucht und das LKA NI dies für geboten erachtet.
Diese Aufgaben können auch Maßnahmen der Gefahrenabwehr zur Verhütung entsprechender Straftaten und/oder Maßnahmen zur Einsatzbewältigung einschließen.
Das LKA NI kann seine Aufgaben nach Absatz 1 Buchst. a und b im Einzelfall einer anderen Polizeibehörde übertragen, soweit eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung sichergestellt ist.
4.2.3 Unterstützungsaufgaben
Das LKA NI unterstützt die Polizeibehörden des Landes bei der Kriminalitätsbekämpfung durch die Bereitstellung und den Einsatz von besonders qualifiziertem Personal sowie spezieller Technik.
Das LKA NI hat hierbei insbesondere
a)
in besonderen Fällen die Tatortarbeit zu unterstützen,
b)
in besonderen Fällen die Ursachen eines Brandes sowie einer Explosion zu untersuchen,
c)
unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen zu entschärfen,
d)
durch den Einsatz spezieller Operativtechnik zu unterstützen und den Technikeinsatz zu koordinieren,
e)
bei Einsatzlagen zur Bekämpfung schwerster Gewaltkriminalität in taktischer und technischer Hinsicht zu beraten,
f)
bei der deliktsübergreifenden Sicherung und Untersuchung von Produkten und Anlagen der Informationstechnik zu unterstützen,
g)
bei der Überwachung des Telekommunikationsverkehrs in technischer und methodischer Hinsicht zu unterstützen und den Einsatz der Überwachungstechnik zu koordinieren,
h)
die Fahndung/Recherche in Datennetzen zu betreiben,
i)
bei Einsatzlagen zur Bekämpfung schwerster Gewaltkriminalität die Unterstellung von Kräften des Spezialeinsatzkommandos zu gewährleisten,
j)
die "Technischen Trupps CBRN" in chemisch-wissenschaftlichen und kriminaltechnischen Angelegenheiten zu beraten und durch Einsatz mobiler wissenschaftlicher Analysetechnik zu unterstützen.
Ein besonderer Fall i. S. des Absatzes 2 Buchst. a und b ist insbesondere gegeben, wenn
spezielle Kenntnisse, Mittel oder Methoden erforderlich sind,
die Tatbegehung besonders schwer nachweisbar oder außergewöhnlich ist oder
das Ausmaß des Schadens für die Einzelne oder den Einzelnen oder die Allgemeinheit besonders groß ist und/oder wenn der Sachverhalt geeignet ist,
die öffentliche Sicherheit erheblich zu gefährden oder zu stören,
in der Öffentlichkeit Aufsehen oder Beunruhigung zu erregen,
in den Medien zu besonderen Erörterungen zu führen oder
sonst eine besondere politische Bedeutung zu erlangen.
Des Weiteren unterstützt das LKA NI die Polizeibehörden, wenn
das MI/LPP es anordnet oder dem zustimmt,
Gerichte oder Staatsanwaltschaften darum ersuchen oder einen Auftrag erteilen oder
eine Polizeibehörde darum ersucht und das LKA NI eine Unterstützung für geboten erachtet.
4.2.4 Sonstige Aufgaben
Das LKA NI nimmt darüber hinaus insbesondere folgende Aufgaben wahr:
ebenenbezogene Bund-Länder-Gremienarbeit,
Zeugenschutz und operativer Opferschutz i. S. des Bezugserlasses zu c,
Führen von Kriminalakten gemäß gesonderter Regelung,
Mitwirkung bei der Einleitung/Durchführung von Personenfeststellungsverfahren, soweit seine Einrichtungen hierzu notwendig sind oder die Mitwirkung des Bundeskriminalamtes, eines anderen Landeskriminalamtes oder einer ausländischen Polizeidienststelle erforderlich ist.
4.3 Zusammenarbeit
Die Polizeibehörden übermitteln dem LKA NI unverzüglich alle zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen. Das LKA NI unterrichtet unverzüglich die örtlich zuständigen PD von der Wahrnehmung eigener Ermittlungsaufgaben oder von der Zuweisung von Ermittlungsverfahren an eine PD. Das LKA NI kann Beschäftigte zur Unterstützung der Ermittlungen zu einer PD entsenden sowie bei Bedarf von den Polizeibehörden und der PA NI personelle und sachliche Unterstützung anfordern.
4.4 Leitung
Die Präsidentin oder der Präsident des LKA NI leitet die Polizeibehörde. Ihre oder seine ständige Vertretung nimmt die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident des LKA NI wahr, diese oder dieser leitet zugleich das Dezernat 01 und hat die Dienst- und Fachaufsicht über den Bereich Kriminologische Forschung und Statistik. Sie oder er übernimmt grundsätzlich die unmittelbare Einsatzleitung bei polizeilichen Einsätzen von herausragender Bedeutung.
4.5 Innere Struktur
Das LKA NI gliedert sich wie folgt (siehe Schaubild, Anlage 14 ):
Behördenleitung mit Dezernat 01 "Zentrale Aufgaben" und Kriminologischer Forschung und Statistik (KFS),
Abteilung 1 "Personal, Recht und Logistik",
Abteilung 2 "Einsatz- und Ermittlungsunterstützung",
Abteilung 3 "Analyse, Prävention und Ermittlung",
Abteilung 4 "Polizeilicher Staatsschutz",
Abteilung 5 "Kriminaltechnisches Institut".
4.6 Geschäftsordnung und -verteilung
Das LKA NI gibt sich in Anlehnung an die Gemeinsame Geschäftsordnung der PD eine Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung sind auch die internen Funktionsabläufe und Kompetenzen der Koordinierungsstelle Spezialeinheiten (KOST SE), der Koordinierungsstelle Kriminaltechnik (KOST KT) und der KFS zu beschreiben.
Auf der Grundlage der Organisationsübersicht erstellt das LKA NI einen Geschäftsverteilungsplan. Anpassungen sind dem MI/LPP zu berichten.

Abschnitt 5 PolOrgRdErl - PA NI

5.1 Allgemeines
Die PA NI wurde am 1. 10. 2007 gemäß § 1 PolAkadG ND als teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts des Landes Niedersachsen errichtet und hat ihren Sitz in Nienburg (Weser) sowie Standorte in Hann. Münden und Oldenburg (Oldenburg).
5.2 Aufgaben
Die PA NI hat die Aufgabe,
in einem Studiengang für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, des Polizeivollzugsdienstes auszubilden,
die Beschäftigen der Polizei des Landes Niedersachsen fort- und weiterzubilden,
im Rahmen des Master-Studiengangs an der Deutschen Hochschule der Polizei für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, des Polizeivollzugsdienstes die dem Land Niedersachsen zugeordnete Ausbildung durchzuführen,
praxisbezogene, den Polizeibereich betreffende Forschungsvorhaben, auch im Zusammenwirken mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen, durchzuführen,
Forschungsaufträge des MI/LPP auszuführen,
zur Entwicklung der Polizeiwissenschaft beizutragen und
für den Polizeivollzugsdienst zu werben und Auswahlverfahren für die Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst durchzuführen.
Darüber hinaus ist sie für ihr durch Verordnung zugewiesene weitere polizeibezogene Aufgaben der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Forschung zuständig.
5.3 Leitung
Die Direktorin oder der Direktor leitet die PA NI und vertritt sie nach außen. Sie oder er ist für die Angelegenheiten zuständig, die nicht der Konferenz oder dem lehrenden Personal gemäß dem PolAkadG ND zugewiesen sind. Ihre oder seine ständige Vertretung wird von einer Abteilungsleiterin oder einem Abteilungsleiter wahrgenommen.
5.4 Innere Struktur
Organe der PA NI sind die Direktorin oder der Direktor ( § 6 PolAkadG ND ) und die Konferenz ( § 7 PolAkadG ND ).
Gremien der PA NI sind der Beirat und die Studierendenvertretung ( § 8 PolAkadG ND ).
Darüber hinaus ergibt sich die derzeitige, selbstgegebene innere Struktur der PA NI aus dem Schaubild der Anlage 15 .

Abschnitt 6 PolOrgRdErl - Anbindung von bestellten und beauftragten Personen

Die organisatorische Anbindung bestellter oder beauftragter Personen zur Wahrnehmung
innerbetrieblicher Pflichten und Aufgaben richtet sich nach der jeweiligen gesetzlichen
Regelung.

Abschnitt 7 PolOrgRdErl - Schlussbestimmungen

Dieser RdErl. tritt am 3. 3. 2021 in Kraft. Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 2. 3. 2021 außer Kraft.
An die Polizeibehörden Polizeiakademie Niedersachsen
Nachrichtlich: An die Landkreise, kreisfreien Städte, Region Hannover, Gemeinden Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz

Anlage 1 PolOrgRdErl

Anlage als PDF

Anlage 2 PolOrgRdErl - Landespolizeipräsidium (LPP)

Anlage als PDF

Anlage 3a PolOrgRdErl - Polizeidirektion

Anlage als PDF

Anlage 3b PolOrgRdErl - Organisationsstruktur der Polizeidirektion (Schematische Darstellung)

Anlage als PDF

Anlage 4a PolOrgRdErl - Besondere Aufgabenzuweisung Bundesautobahn

(Stand: 03/2021)
Die PD nehmen polizeiliche Aufgaben auf Streckenabschnitten der Bundesautobahnen im Zuständigkeitsbereich anderer PD und Bundesländer wie folgt wahr:
1.
PD Göttingen
Im Zuständigkeitsbereich der PD Braunschweig:
auf der BAB 7 von km 211,9 bis km 225,7 (Landkreis Goslar),
auf der BAB 39 von km 202,368 bis km 205,000 (Landkreis Wolfenbüttel);
im Zuständigkeitsbereich der PD Hannover:
auf der BAB 7 von km 162,5 bis km 166,09 (Region Hannover);
in Hessen:
auf der BAB 7 zwischen km 281,870 und km 284,160,
auf der BAB 38 zwischen km 4,661 und km 5,952 im Bereich beider Richtungsfahrbahnen, einschließlich der Ein- und Ausfahrtstrecke;
in Thüringen:
auf der BAB 38 von der Landesgrenze (km 12,967) bis zur Anschlussstelle Arenshausen (km 15,569) im Bereich beider Richtungsfahrbahnen, einschließlich der Ein- und Ausfahrtstrecke.
2.
PD Hannover
Im Zuständigkeitsbereich der PD Göttingen:
auf der BAB 2 von km 253,5 bis km 279,15 (Landkreis Schaumburg).
3.
PD Lüneburg
Im Zuständigkeitsbereich der PD Oldenburg:
auf der BAB 1 von km 87,485 bis km 87,671 (Landkreis Verden);
im Zuständigkeitsbereich der PD Hannover:
auf der BAB 7 von km 113,0 bis km 116,2 (Region Hannover).
4.
PD Oldenburg
Im Zuständigkeitsbereich der PD Lüneburg:
auf der BAB 27 von km 21,9 bis km 10,7 (Landkreis Heidekreis);
in Bremen:
auf der BAB 27 zwischen der Landesgrenze Niedersachsen/Bremen (km 56,622) und der Anschlussstelle Sebaldsbrück (km 58,181) sowie
auf der BAB 27 zwischen der Landesgrenze Niedersachsen/Bremen im Bereich der Anschlussstelle
Bremerhaven Wulsdorf (km 121,052) und der Landesgrenze Bremen/Niedersachsen (km 134,552).
5.
PD Osnabrück
Im Zuständigkeitsbereich der PD Oldenburg:
auf der BAB 28 von km 47,461 bis km 53,007 (Landkreis Ammerland),
auf der BAB 1 von km 201,968 bis km 187,95 (Landkreis Vechta);
in Nordrhein-Westfalen:
auf der BAB 30 zwischen der Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen (km 103,788) und der Anschlussstelle Rödinghausen (km 104,004),
auf der BAB 31 zwischen der Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen (km 83,035)
und der Anschlussstelle Ochtrup-Nord (km 81,093),
auf der BAB 33 zwischen der Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen (km 87,907, entspricht auch km 62,340) und der Anschlussstelle Borgholzhausen (km 91,145, entspricht auch km 58,530).
6.
PD Braunschweig
Im Zuständigkeitsbereich der PD Hannover:
auf der BAB 2 von km 195,401 bis km 197,300 (Region Hannover).

Anlage 4b PolOrgRdErl - Zuständigkeitsbereiche für die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung im Binnenland

(Stand: 03/2021)
Dienstbezirke
PD Göttingen PI Nienburg/SchaumburgOberweser von Bad Karlshafen (km 44,86) bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen (km 171,86), Mittelweser von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen (km 240,75) bis Eisenbahnbrücke Dreye ausschließlich (km 357,21),Aller vom Mühlenwehr in Celle (km 0,25) bis zur Weser,Hamme von Neu-Helgoland bei Worpswede bis zur Schleuse Ritterhude (einschließlich),Dümmer.
PD Hannover PI Besondere DiensteMittellandkanal von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen (km 106,27) bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Sachsen-Anhalt (km 258,66) mit den Stichkanälen in Hannover-Linden, Misburg, Hildesheim, Salzgitter und dem Verbindungskanal zur Leine,Leine von der Ihme bis zur Aller mit dem Verbindungskanal Schneller Graben vom Unterwasser des Wehres bis zur Ihme, Ihme bis zur Leine,Steinhuder Meer.
PD Lüneburg PI Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/UelzenElbe-Seitenkanal,Ilmenau von der Abtmühle in Lüneburg bis zur Mündung in die Elbe,Jeetzel von der Nordwestkante der Drawehnertorbrücke in Hitzacker bis zur Elbe,Elbe von der Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Niedersachsen bis zur Schleuse Geesthacht und der Staustufe Geesthacht einschließlich der Schleuse und der Staustufe sowie der Häfen Lauenburg und Geesthacht.
PD Osnabrück PI Emsland/Grafschaft BentheimDortmund-Ems-Kanal von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen (km 121,87) bis Papenburg (km 225,82), Ems von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen (km 51,883) bis zur Einmündung in den Dortmund-Ems-Kanal bei Gleesen (km 82,6),Ems ab Hanekenfähr (km 84,41) bis zur Einmündung in den Dortmund-Ems-Kanal bei Meppen (km 124,10),Hase von oberhalb der Einmündung des Ems-Hase-Kanals in Meppen bis zum Dortmund-Ems-Kanal,Haren-Rütenbrock-Kanal vom Dortmund-Ems-Kanal bis zur Staatsgrenze Deutschland/Niederlande,Küstenkanal vom Dortmund-Ems-Kanal bis zur Schleuse Oldenburg ausschließlich,Elisabethfehnkanal.

Anlage 5 PolOrgRdErl - Mustergeschäftsverteilungsplan - PD -

(Stand: 03/2021)
OrdnungszahlBeauftragte
B1Gleichstellungsbeauftragte
B2Fachkraft für Arbeitssicherheit
BWeitere Beauftragte
OrdnungszahlDezernat 01 - Zentrale Aufgaben -
1Strategie/Organisation/Controlling
1.1Erarbeitung und kontinuierliche Fortentwicklung einer Behördenstrategie einschließlich Zielvereinbarungen
1.2Initiierung und Begleitung von Organisationsentwicklungsprozessen, Qualitäts- und Wissensmanagement
1.3Vorhalten und Fortschreibung des strategischen Lagebildes
1.4Aufstellen und Pflege eines Berichtswesens
1.5Aufbauorganisation
1.6Geschäftsordnung, Geschäftsverteilung, Geschäftsabläufe
1.7Geschäftsprüfungen
1.8Grundsätze der Personalbemessung und -verteilung (Stärken der Dienststellen)
1.9Einrichtung von Dienstposten und Arbeitsplätzen
1.10Übergreifende Controllingangelegenheiten
1.11Internationale polizeiliche Zusammenarbeit Hinweis: Zusammenarbeit mit den Niederlanden nur in der PD Osnabrück (Regionale Verbindungsstelle [RVSt])
2Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
2.1Pressestelle
2.2Interne Öffentlichkeitsarbeit
2.3Veranstaltungen, Repräsentationsanlässe
3Geschäftsstelle
3.1Koordinierung der Geschäftsabläufe der PD
Dezernat 11- Kriminalitätsbekämpfung -
1Prävention
1.1Grundsätzliche Ausrichtung der Prävention
1.2Präventionskonzepte und -maßnahmen
1.3Koordination und fachliche Beratung der Präventionsteams
1.4Präventionspuppenbühne
2Kriminalitätsverfolgung
2.1Koordination und Steuerung der Kriminalitätsbekämpfung, Rahmenvorgaben, Zuweisung von Ermittlungsverfahren/zentraler Ermittlungsführung in allen Kriminalitätsbereichen
2.2Erstellung inspektionsübergreifender Konzepte, Koordinierung inspektionsübergreifender Einsätze
2.3Besondere operative Maßnahmen, Aussagegenehmigungen
2.4Grundsatzangelegenheiten Verdeckte Ermittlerinnen/Verdeckte Ermittler/Vertrauenspersonen (VE/VP)
2.5Angelegenheiten des Mobilen Einsatzkommandos (MEK)
2.6Angelegenheiten von Sonderkommissionen, Mordkommissionen und Ermittlungsgruppen
2.7Polizeiliche Rechtshilfe, Überwachung der Telekommunikation (TKÜ), Geldzuwendungen an Dritte, Auslobungen
2.8Personenbezogene Sammlungen und Dateien, Kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlung (KpS) Auskunftsanträge und KpS-/Erkennungsdienst -Vernichtungsanträge
2.9Polizeiliche Kriminalstatistik
2.10Koordination Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern in Niedersachsen (KURS Niedersachsen)
2.11Koordination Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ)
3Organisierte Kriminalität
3.1OK-Angelegenheiten
3.2Fachliche Beratung der PI in OK-Angelegenheiten
3.3Grundsatzangelegenheiten VE/VP
3.4Angelegenheiten des MEK
4Polizeilicher Staatsschutz
4.1Koordination des Polizeilichen Staatsschutzes, Präventions- und Repressionskonzepte bei politisch motivierter Kriminalität, Zusammenarbeit mit Verfassungsschutzdienststellen/Nachrichtendiensten
4.2Gefährdungsanalysen, Gefahrenermittlungsmaßnahmen, Personen- und Objektschutzaufgaben
4.3Meldedienste
4.4Informationssammelstelle Castor (nur PD Lüneburg)
4.5Verschlusssachen-Registratur
5Regionale Analysestelle - RASt -(Auswertung, Analyse und Lagebild)
5.1Sicherheits- und Kriminalitätslage
- Allgemeine Kriminalität
- OK
- Polizeilicher Staatsschutz
5.2Erstellung, Fortschreibung und Fortentwicklung von periodischen und anlassbezogenen Lagebildern und Analysen auf regionaler und überregionaler Ebene
5.3Strategische Auswertung und operativer Analyseservice (einschließlich Koordinierung)
5.4Initiierung und Koordinierung regionaler Auswerte- und Analysevorhaben, Unterstützung bei der Initiierung und/oder Durchführung landesweiter Projekte
6Geschäftsführung Verhandlungsgruppe (VG)
6.1Koordination der Arbeit der VG
6.2Umsetzen landesweiter Regelungen/Schnittstellenfunktion zwischen den PI, Behörden und Einrichtungen auf Landesebene (andere VG/Spezialeinheiten)
6.3Beratung potenzieller Opfer von Entführungen, Geiselnahmen und herausragenden Erpressungen
7Fachanwendungen
7.1Schnittstelle zwischen allen polizeilichen IT-Anwendungen und den polizeilichen Geschäftsprozessen
7.2Landeskatalogredaktion, Zentrale Formularredaktion und eforms
7.3Grundsatzangelegenheiten; Formulierung fachlicher Anforderungen in Abstimmung mit anderen Behörden- VBS NIVADIS- SAFIR- PIAV
Dezernat 12- Einsatz/Verkehr -
1Führung und Einsatz
1.1Planung und Koordinierung des Einsatzes einschließlich besonderer Einsatzlagen und der polizeilichen Präsenz
1.2Aufbau der Führungsstäbe einschließlich der Ablauforganisation für besondere Lagen (BAO); Anlage und Durchführung von Übungen
1.3Angelegenheiten LEO-Leine
1.4Koordinierung und Bereitstellung von Personal, Material sowie Führungs- und Einsatzmitteln des kriminalpolizeilichen und/oder verkehrspolizeilichen Einsatzes sowie für besondere Einsatzlagen
1.5Auswertung polizeilicher Einsätze
1.6Begehung der Justizvollzugsanstalten
1.7Sicherheitspartnerschaften
1.8Sport und Sicherheit
1.9Schutzmaßnahmen
2Lage- und Führungszentrale oder Regionalleitstelle
2.1Lage- und Führungszentrale
2.1.1Einsatz- und Notrufmanagement
2.1.2Führung, Koordination und Unterstützungsleistung bei polizeilichen Soforteinsätzen
2.1.3Fahndungsleitstelle
2.1.4Zentralstelle für die Sammlung, Bewertung, Aufbereitung und ggf. Steuerung von Informationen
2.2Regionalleitstelle in Form eines Ein- oder Zwei-Standortmodells
2.2.1Zentrales Notrufmanagement
2.2.2Einsatzbearbeitung durch Einsatzdisposition, -koordination, -dokumentation in Abstimmung mit den Einsatzverantwortlichen vor Ort
2.2.3Einsatzbegleitender Service
2.2.4Aufbau und Vorbereitung einer zentralen Führungsübernahme in BAO-Lagen
2.2.5Unterstützung der Polizeiinspektionen bei der Vorbereitung und Bewältigung von BAO-Lagen
2.2.6Zusammenarbeit mit den Niederlanden nur in der PD Osnabrück - RVSt
3Polizeiliche Gefahrenabwehr/Umweltschutz
3.1Planung und Koordination allgemeiner polizeilicher Gefahrenabwehrmaßnahmen Entwicklung von Gefahrenabwehrkonzepten (u. a. 12. BImSchV - Störfall-Verordnung)
3.2Besondere Gefahrenabwehrmaßnahmen und -konzepte, polizeilicher Katastrophenschutz
4(Reiter- und) DiensthundführerstaffelHinweis: Reiterstaffel nur in der PD Braunschweig
5Verkehrsangelegenheiten/Verkehrssicherheitsarbeit
5.1Verkehrssicherheitslagebild, Verkehrsanalyse
5.2Koordinierung und Unterstützung von herausragenden Verkehrseinsätzen
5.3Koordinierung der Verkehrssicherheitsarbeit, Verkehrsunfallprävention
5.4Initiierung und Koordinierung überregionaler Verkehrsüberwachungsaktionen; Koordination der Arbeit der Regionalgruppen
5.5Mitwirkung im Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren zum Groß- und Schwerlastverkehr
5.6Koordination der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung auf den Bundesautobahnen
5.7Polizeiliche Mitwirkung bei Verkehrsplanung und -technik, Raumordnung, Flächennutzung und Bauleitplanung
6Einsatzaufgaben "Castor" (nur PD Lüneburg)
7Einsatzaufgabe "Personenauskunftsstelle (PASt) Niedersachsen/Bremen" (nur PD Hannover)"
Dezernat 13- Personal -
1Allgemeine Personalangelegenheiten
1.1Grundsatzangelegenheiten einschließlich IT-Zugangsberechtigungsvergabe, -Erfassung und Datenpflege
1.2Personalentwicklungskonzepte
1.3Frauenförderung
1.4Betriebliches Eingliederungsmanagement
1.5Gesundheitsmanagement
1.6audit berufundfamilie®
1.7Dienstposten, Arbeitsplätze (Bewertung/Vollzug)
2Personalplanung/-vollzug
2.1Bedarfserhebung und Personalverteilung
2.2Personalauswahl (Ernennung, Beförderung, Dienstpostenbesetzung, Höhergruppierung, Laufbahnwechsel)
2.3Versetzungen, Abordnungen, Umsetzungen
2.4Planstellenbewirtschaftung/Personalkostenbudgetierung
2.5Beamtenrechtliche Widerspruchsverfahren, Verwaltungs- und Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz
2.6Beurteilungswesen, Koordinierung und Maßstabsüberwachung der Beurteilungsverfahren in der PD
2.7Nachwuchswerbung
2.8Einstellungsverfahren
3Personalverwaltung
3.1Personalaktenführung
3.2Arbeitszeit/Urlaub
3.3Dienst-/Arbeitsfähigkeit
3.4Nebentätigkeiten, Annahme von Belohnungen und Geschenken
3.5Beendigung der Probezeit, Anstellung auf Lebenszeit, Dienstzeitberechnungen und Jubiläen
3.6Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen
3.7Rechtsschutzangelegenheiten
4Dienstrechtliche Maßnahmen
4.1Beschwerdeangelegenheiten
4.2Disziplinarangelegenheiten und arbeitsrechtliche Maßnahmen
4.3Belobigungen und Anerkennungen
4.4Strafantragsrecht der oder des Dienstvorgesetzten
5Aus- und Fortbildung
5.1Aufstiegsausbildung
5.2Koordination berufspraktischer Studienzeiten; Referendariate, Praktika der Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler, Berufs- und Schülerpraktika
5.3Mitwirkung bei und Umsetzung der Grundstruktur des Gesamtfortbildungskonzepts, Mitarbeit im Fortbildungsausschuss
5.4Fortbildungsbedarfserhebung, Planung und Koordinierung, Spezialfortbildungen und Systemisches Einsatztraining (SET)
5.5Sport
6Regionale Beratungsstelle
6.1Beratung/Betreuung bei Einsatzlagen, Krisenintervention
6.2Beratung in besonderen persönlichen Problemsituationen
6.3Unterstützung bei Konfliktmanagement/Coaching
Dezernat 14- Führungs- und Einsatzmittel -
1Einsatz und Logistik
1.1Grundsatzangelegenheiten/Einsatzplanung/-koordination/Bedarfsplanung
1.2Querschnittsaufgaben, Verschlusssachen/Krypto-Angelegenheiten (technische Übertragung)
1.3Logistik/Bestandsnachweis
1.4Funk: Aufbau, Betrieb und Einsatz Digitalfunk, Abwicklung Analogfunk, Taktisch-Technische Betriebsstelle (TTB)
1.5Notruf-/Überfall-, Einbruchmeldeanlagen-Angelegenheiten (ÜEA)
2Informations- und Kommunikationstechnologie
2.1Technik/Netze/Service
2.2DV-Anwendung/-Organisation
3Kraftfahrwesen, Waffen und Einsatzmittel/Kriminaltechnik
3.1Fuhrparkmanagement
3.2WuE/KT-Angelegenheiten
3.3Verkehrstechnik (VT)
3.4Fahrdienst
3.5Sachverständigen-/Prüferaufgaben
4Informationssicherheit
4.1Umsetzung von IT-Sicherheitskonzepten
4.2Erstellung von Sicherheitsberichten
4.3Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen
Dezernat 21- Wirtschaftsverwaltung -
1Haushalt
1.1Haushaltsaufstellung
1.2Haushaltsausführung
1.3Haushaltsüberwachung einschließlich Bearbeitung von Prüfungsbeanstandungen des LRH
1.4Beauftragter für den Haushalt gemäß § 9 LHO
2Beschaffung und Logistik
2.1Planung und Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen in den Bereichen Geräte, Bekleidung und Verbrauchsmaterial einschließlich Wirtschaftlichkeitsanalysen
2.2Koordination der Bestandsverwaltung
3Wirtschaftsangelegenheiten
3.1Personalbezogene Sachausgaben
3.2Gebühren und Auslagen, Kostenrecht, Verwarngelder
3.3Einsätze der Polizei, Versorgung und Ausstattung
3.4Konzeptionelle Planung und Organisation des Stabsbereichs 3 der BAO
3.5Verwertung und Veräußerung von Dienst-Kfz und sonstigen Vermögensgegenständen
4Liegenschaften
4.1Erstellen von Raumbedarfs- und Belegungsplänen einschließlich Wirtschaftlichkeitsberechnungen
4.2Große und kleine Baumaßnahmen, Bauunterhaltung, bauliche Sicherungsmaßnahmen
4.3Verhandlungen mit Staatlichem Baumanagement, Landesliegenschaftsfonds und LPP
4.4Auswahl und Anmietung von Diensträumen, Gebäuden, Sportstätten und Geräten
4.5Auswahl, Anmietung und Bewirtschaftung von Dienst- und Landesmietwohnungen
4.6Bewirtschaftung und Pflege von Liegenschaften, Wartung von Geräten
5Innere Dienste
5.1Allgemeine Verwaltungs- und Serviceaufgaben (Bücherei, Poststelle, Druckerei usw.)
Dezernat 22- Recht -
1Justiziariat
1.1Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten einschließlich Mahnverfahren, ausgenommen beamtenrechtliche und arbeitsrechtliche Verfahren erster Instanz
1.2Widerspruchsverfahren außer beamtenrechtlichen Verfahren
1.3Beratung der Dezernate in grundsätzlichen Rechtsfragen des Aufgabenvollzugs, in Zivilrechtsfragen, bei Vertragsabschlüssen, der Übernahme von Verbindlichkeiten und außergerichtlichen Regelungen von Ersatzansprüchen
1.4Beratung der Dezernate in förmlichen Verfahren und Rechtsstreitigkeiten
1.5Prüfung von Verfahrenskosten
1.6Beglaubigung von inländischen öffentlichen Urkunden für den Gebrauch im Ausland (Legalisations- und Apostillenverfahren)
1.7Aufgaben nach den internationalen Amtshilfeabkommen, Aufgaben nach dem Europäischen Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken bzw. die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen (nur PD Lüneburg)
2Gefahrenabwehrrecht
2.1Grundsatzangelegenheiten, Verordnungen nach dem NPOG, Einzelfälle
2.2Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamte
2.3Waffenrecht
2.4Versammlungsrecht, obere Versammlungsbehörde
2.5Vollzug von Vereins- und Parteiverboten
3Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 29 NDSG
4Schadensangelegenheiten
4.1Schadensersatzansprüche
4.2Schadenshaftung
4.3Entschädigungsansprüche
4.4Sachschäden nach dem NBG
4.5Regressprüfungen
5Geheimschutzbeauftragte/Geheimschutzbeauftragter
5.1Materieller Geheimschutz (nur PD)
5.2Personeller Geheimschutz (einschließlich nachgeordneter Behörden und Dienststellen sowie Kommunen)

Anlage 6 PolOrgRdErl

(Stand: 03/2021)
Dienststellen mit OrganisationseinheitenZuständigkeitsbereich der PI*)
Polizeidirektion Braunschweig
ZKI Braunschweig(mit Sitz in Braunschweig)
RuH Braunschweig (mit Sitz in Braunschweig)
PI Braunschweig(mit Sitz in Braunschweig) Stadt Braunschweig
PK BAB Braunschweig
PK Mitte
PK Nord
PStQuerum mit
PSt Volkmarode und
PSt Waggum
PStWatenbüttel
PStWenden
PK Süd
PStHeidberg mit
PSt Rüningen und
PSt Südstadt
PStLehndorf
PI Gifhorn (mit Sitz in Gifhorn)Landkreis Gifhorn
PStWeyhausen mit
PSt Westerbeck
PK Meine
PStIsenbüttel
PK Meinersen
PStWesendorf
PK Wittingen
PStBrome
PStHankensbüttel
PI Goslar (mit Sitz in Goslar)Landkreis Goslar
PStLangelsheim mit
PSt Liebenburg
PK Bad Harzburg
PStVienenburg
PK Oberharz
PStAltenau
PStBraunlage mit
PSt St. Andreasberg
PStHahnenklee
PStWildemann
PK Seesen
PStLutter am Barenberge
PStRhüden
PI Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel (mit Sitz in Salzgitter) Stadt Salzgitter, Landkreis Peine, Landkreis Wolfenbüttel
PStSalzgitter-Thiede mit PSt Salzgitter-Watenstedt
PK Peine
PStEdemissen mit
PSt Wendeburg
PStIlsede mit
PSt Hohenhameln
PStVechelde mit
PSt Lengede
PK Salzgitter-Bad
PStBaddeckenstedt
PStSalzgitter-
Gebhardshagen
PK Wolfenbüttel
PStCremlingen mit
PSt Sickte
PStSchladen mit
PSt Börßum
PStSchöppenstedt mit
PSt Remlingen
PI Wolfsburg/Helmstedt(mit Sitz in Wolfsburg) Stadt Wolfsburg, Landkreis Helmstedt
PStFallersleben
PStVorsfelde
PK Helmstedt
PStGrasleben
PStSüpplingen
PStVelpke
PK Königslutter
PStLehre
PK Schöningen
PStBüddenstedt
PStJerxheim
Polizeidirektion Göttingen
ZKI Göttingen(mit Sitz in Hildesheim)
PI Göttingen (mit Sitz in Göttingen)Landkreis Göttingen
PStBovenden mit
PSt Adelebsen
PStRosdorf
PK Bad Lauterberg
PStBad Sachsa mit
PSt Walkenried
PK Duderstadt
PStEbergötzen
PStFriedland mit
PSt Gleichen
PStGieboldehausen
PK Hann. Münden
PStDransfeld
PStStaufenberg
PK Osterode
PStBad Grund
PStHattorf
PStHerzberg
PI Hameln-Pyrmont/Holzminden(mit Sitz in Hameln) Landkreis Hameln-Pyrmont, Landkreis Holzminden
PStEmmerthal
PStHessisch Oldendorf
PK Bad Münder
PStCoppenbrügge
PStSalzhemmendorf
PK Bad Pyrmont
PStAerzen
PK Holzminden
PStBevern
PStBodenwerder mit
PSt Polle
PStBoffzen
PStStadtoldendorf mit
PSt Delligsen und
PSt Eschershausen
PI Hildesheim(mit Sitz in Hildesheim) Landkreis Hildesheim
PStDiekholzen
PK Alfeld
PStDuingen
PStFreden
PStSibbesse
PK Bad Salzdetfurth
PStBockenem mit
PSt Holle
PStLamspringe
PStSchellerten mit
PSt Söhlde
PK Elze
PStGronau
PK Sarstedt
PStAlgermissen
PStGiesen
PStHarsum
PStNordstemmen
PI Nienburg/Schaumburg(mit Sitz in Nienburg) Landkreis Nienburg/Weser,
WSPStNienburg
PK Bad Nenndorf
PStLauenau
PStRodenberg
PK Bückeburg
PStBad Eilsen
PStNienstädt
PStObernkirchen
PK Hoya
PStEystrup
PStMarklohe mit
Pst Liebenau und
PSt Rohrsen
PStSteimbke
PK Rinteln
PStRehren
PK Stadthagen
PStHagenburg
PStLindhorst
PStNiedernwöhren
PK Stolzenau
PStLandesbergen
PStRehburg-Loccum
PStSteyerberg
PStUchte
PI Northeim (mit Sitz in Northeim)Landkreis Northeim
PStNörten-Hardenberg mit
PSt Hardegsen
PSt Katlenburg-Lindau
PSt Moringen
PK Bad Gandersheim
PStKalefeld
PK Einbeck
PStDassel
PStKreinsen
PK Uslar
PStBodenfelde
Polizeidirektion Hannover
ZKD Hannover (mit Sitz in Hannover)
PI Besondere Dienste(mit Sitz in Hannover) Stadt Hannover, Region Hannover
ZVD Hannover
WSPSt Hannover
RuH Hannover
PI Burgdorf (mit Sitz in Burgdorf)Region Hannover
PStUetze
PK Großburgwedel
PStAltwarmbüchen
PK Langenhagen
PK Lehrte
PStSehnde
PK Mellendorf
PI Garbsen (mit Sitz in Garbsen)Region Hannover
PStBerenbostel
PK Barsinghausen
PK Neustadt
PStMandelsloh
PK Ronnenberg
PStEmpelde
PStGehrden
PStHemmingen-Arnum
PStWennigsen
PK Seelze
PK Springe
PStBennigsen
PStPattensen
PK Wunstorf
PStSteinhude
PI Hannover (mit Sitz in Hannover)Stadt Hannover, Stadt Laatzen
PStList
PK Döhren
PStBemerode
PStMesse (temporär)
PStMittelfeld
PK Laatzen
PK Lahe
PStSahlkamp/Vahrenheide
PK Limmer
PStDavenstedt
PStSchützenplatz
PK Misburg
PK Mitte
PStRaschplatz
PK Nordstadt
PStVinnhorst
PK Ricklingen
PK Stöcken
PK Südstadt
PStKleefeld
Polizeidirektion Lüneburg
ZKI Lüneburg (mit Sitz in Lüneburg)
PI Celle (mit Sitz in Celle)Landkreis Celle
PStLachendorf mit
PSt Eldingen
PSt Eschede und
PStWathlingen mit
PSt Wienhausen
PK Bergen
PStHermannsburg
PStFaßberg
PStUnterlüß
PStWietze mit
PSt Hambühren und
PSt Winsen (Aller)
PI Harburg (mit Sitz in Buchholz)Landkreis Harburg
PStJesteburg
PStTostedt mit
PSt Hollenstedt
PK Winsen/Luhe
PStMarschacht
PStSalzhausen mit
PSt Hanstedt
PStStelle
PK BAB Winsen/Luhe
PK Seevetal
PStMeckelfeld
PStNenndorf
PStNeu Wulmstorf
PI Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen (mit Sitz in Lüneburg)Landkreis Lüneburg, Landkreis Lüchow-Dannenberg, Landkreis Uelzen
PStAdendorf
PStBardowick mit
PSt Reppenstedt
PStBleckede mit
PSt Dahlenburg
PStMelbeck mit
PSt Amelinghausen
PStScharnebeck mit
PSt Barendorf
WSPtScharnebeck
PK Lüchow
PStClenze
PStDannenberg mit
PSt Amt Neuhaus und
PSt Hitzacker
PStGartow
PK Uelzen
PStBad Bevensen mit
PSt Bienenbüttel
PStBad Bodenteich mit
PSt Rosche und
PSt Wrestedt
PStEbstorf mit
PSt Suderburg
PI Rotenburg (mit Sitz in Rotenburg [Wümme])Landkreis Rotenburg (Wümme)
PStBothel
PStFintel
PStScheeßel
PStSottrum
PStVisselhövede
PK Bremervörde
PStGnarrenburg
PStOerel
PStSelsingen
PK Zeven
PStSittensen
PStTarmstedt
PI Heidekreis (mit Sitz in Soltau)Landkreis Heidekreis
PStSchneverdingen mit
PSt Neuenkirchen
PK Munster
PStBispingen
PStWietzendorf
PK Bad Fallingbostel
PK Walsrode
PStRethem
PStBomlitz
PStSchwarmstedt mit
PSt Hodenhagen
PI Stade (mit Sitz in Stade)Landkreis Stade
PStDrochtersen mit
PSt Freiburg (Elbe)
PStFredenbeck
PStHimmelpforten mit
PSt Oldendorf
PK Buxtehude
PStApensen
PStHarsefeld
PStHorneburg
PStJork
PStSteinkirchen
Polizeidirektion Oldenburg
ZKI Oldenburg (mit Sitz in Oldenburg)
PI Cloppenburg/Vechta (mit Sitz in Cloppenburg)Landkreis Cloppenburg, Landkreis Vechta
PStCappeln
PStEmstek
PStGarrel
PStLöningen mit
PSt Essen und
PSt Lastrup und
PSt Lindern
PStMolbergen
PK Friesoyte
PStBarßel
PStSaterland-Ramsloh
PStBösel
PK Vechta
PStBakum
PStDamme mit
PSt Holdorf und
PSt Neuenkrichen-Vörden
PStGoldenstedt
PStLohne mit
PSt Dinklage und
PSt Steinfeld
PStVisbek
PI Cuxhaven (mit Sitz in Cuxhaven)Landkreis Cuxhaven
PStAltenwalde
PStIhlienworth
PStNordholz
PStOtterndorf
PK Hemmoor
PStCadenberge
PStLamstedt
PK Geestland
PStBad Bederkesa
PStDorum
PStLangen
PK Schiffdorf
PStBeverstedt
PStHagen
PStLoxstedt
PI Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch (mit Sitz in Delmenhorst)Stadt Delmenhorst, Landkreis Oldenburg, Landkreis Wesermarsch
PK BAB Ahlhorn
PK Brake
PStBerne
PStElsfleth
PStLemwerder
PStOvelgönne
PK Nordenham
PStButjadingen-Burhave
PStJade
PStStadland-Rodenkrichen
PK Wildeshausen
PStDötlingen
PStGanderkesee mit
PSt Bookholzberg
PStGroßenkneten/Ahlhorn
PStHarpstedt
PStHude
PStWardenburg mit
PSt Hatten/Sandkrug
PI Diepholz (mit Sitz in Diepholz)Landkreis Diepholz
PStBarnstorf
PStLemförde
PStRehden
PStWagenfeld
PK Sulingen
PStKirchdorf
PStSchwaförden
PStSiedenburg
PK Syke
PStBassum
PStBruchhausen-Vilsen
PStTwistringen
PK Weyhe
PStStuhr
PI Oldenburg-Stadt/Ammerland (mit Sitz in Oldenburg)Stadt Oldenburg, Landkreis Ammerland
PStBloherfelde
PSt"Citywache"
PStKreyenbrück
PStKrusenbusch
PStOfenerdiek
PStOhmstede
PK BAB Oldenburg
PK Bad Zwischenahn
PStEdewecht
PStRastede
PStWiefelstede
PK Westerstede
PStApen
PI Verden/Osterholz (mit Sitz in Verden)Landkreis Verden (Aller), Landkreis Osterholz
PStDörverden
PStKirchlinteln
PStLangwedel
PK Achim
PStOttersberg
PStOyten
PStThedinghausen
PK Osterholz
PStGrasberg
PStHambergen
PStLilienthal
PStRitterhude
PStSchwanewede
PStWorpswede
PI Wilhelmshaven/Friesland (mit Sitz in Wilhelmshaven)Stadt Wilhelmshaven, Landkreis Friesland
PStWilhelmshaven-
Fedderwardergroden
PStWilhelmshaven-
Wiesenhof
PK Jever
PStSande
PStSchortens
PStWangerland-
Hohenkirchen
PStWangerooge
PK Varel
PStBockhorn
PStZetel
WSPI (mit Sitz in Oldenburg)gemäß Anlage 10 a
WSPStBrake
WSPStEmden
WSPStStade
WSPStWilhelmshaven
Polizeidirektion Osnabrück
ZKI Osnabrück (mit Sitz in Osnabrück)
PI Aurich/Wittmund (mit Sitz in Aurich)Landkreis Aurich, Landkreis Wittmund
PStIhlow
PStSüdbrookmerland
PStWiesmoor mit
PSt Großefehn
PK Norden
PStBaltrum
PStDornum
PStGroßheide
PStHage
PStHinte
PStJuist
PStMarienhafe
PStNorddeich
PStNorderney
PStPewsum
PK Wittmund
PStEsens
PSTFriedeburg
PStHoltriem-Schweindorf
PStLangeoog
PStSpiekeroog
PI Emsland/Grafschaft Bentheim (mit Sitz in Lingen)Landkreis Emsland, Landkreis Grafschaft Bentheim
PStSpelle mit
PSt Emsbüren und
PSt Freren und
PSt Lengerich und
PSt Salzbergen
WSPStMeppen
PK Meppen
PStGeeste
PStHaren mit
PSt Lathen
PStHaselünne mit
PSt Herzlake
PStTwist
PK Nordhorn
PStBad Bentheim mit
PSt Schüttorf
PStEmlichheim mit
PSt Neuenhaus und
PSt Uelsen und
PSt Wietmarschen
PK Papenburg
PStDörpen mit
PSt Rhede
PStHümmling-Sögel mit
PSt Hümmling-
Esterwegen und
PSt Hümmling-Werlte
PI Leer/Emden (mit Sitz in Leer)Landkreis Leer, Stadt Emden
PStBorkum
PStMoormerland mit
PSt Filsum und
PSt Hesel und
PSt Uplengen
PStRhauderfehn mit
PSt Ostrhauderfehn und
PSt Westoverledingen
PStWeener mit
PSt Bunde und
PSt Jemgum
PK Emden
PI Osnabrück(mit Sitz in Osnabrück) Stadt und Landkreis Osnabrück
PStBelm
PStEversburg
PStHaste
PStSchinkel
PStSutthausen
PStVoxtrup/Lüstringen
PK BAB Osnabrück
PK Bersenbrück
PStAlfhausen
PStAnkum
PStFürstenau mit
PSt Berge und
PSt Neuenkirchen
PStQuakenbrück mit
PSt Badbergen und
PSt Menslage
PK Bramsche
PStBohmte mit
PSt Bad Essen und
PSt Ostercappeln
PStWallenhorst
PK Georgsmarienhütte
PStBad Iburg
PStDissen mit
PSt Bad Laer und
PSt Bad Rothenfelde und
PSt Hilter a. T. W.
PStGlandorf
PStHagen a. T. W.
PStHasbergen a. T. W.
PK Melle
PStBissendorf
*)
Zuständigkeitsbereich WSPSt siehe Anlage 4b.
Fußnoten
*) Zuständigkeitsbereich WSPSt siehe Anlage 4b.

Anlage 7 PolOrgRdErl - Zentrale Kriminalinspektion

Anlage als PDF

Anlage 8 PolOrgRdErl - Polizeiinspektion

Anlage als PDF

Anlage 9 PolOrgRdErl - Polizeikommissariat

Anlage als PDF

Anlage 10a PolOrgRdErl - Zuständigkeitsbereiche für die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung im Küstenbereich

(Stand: 03/2021)
WSPStDienstbezirke
EmdenWattenmeer von den niederländischen Hoheitsgewässern bis zum Meridian 7° 25' Ost (Ostbake Baltrum) einschließlich der Insel-, Küsten- und Sielhäfen bis Neßmersiel (einschließlich). Die seewärtigen Begrenzungen erfolgen durch eine Verbindungslinie von der Großen Bake auf Rottumeroog entlang der Nordseiten des Hohen Riffs und der Kachelotplate bis zur Westspitze Juist sowie durch die Basislinien zwischen Juist und Norderney und zwischen Norderney und Baltrum;Leyhörner Sieltief von der Schleuse Leysiel bis zum Hafen Greetsiel (einschließlich);Unter- und Außenems ab Papenburg (km 0,00) einschließlich der Nebenfahrwasser;Ems-Seitenkanal;Ems-Jade-Kanal von Emden bis zur Schleuse Upschört (einschließlich);Verbindungskanal vom Ems-Seitenkanal bis zum Ems-Jade-Kanal;Ratsdelft, Falderndelft, Eisenbahndock, Rotes Siel und Alter Binnenhafen in Emden;Nordgeorgsfehnkanal von Wiesmoor bis zum Ems-Jade-Kanal;Leda von Leer bis zur Sagter Ems;Sagter Ems von der Leda bis zum Elisabethfehnkanal.
WilhelmshavenKüsten- und Wattenmeer von den niederländischen Hoheitsgewässern bzw. der Grenze zum Dienstbezirk Emden bis zur Grenze zum Dienstbezirk Brake bzw. der Zuständigkeitsbereiche der WSP Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg einschließlich der Insel-, Küsten- und Sielhäfen im Bereich der ostfriesischen Inseln;Hafen (Museumshafen) Carolinensiel und der Hafen Harlesiel;Hafen Wangersiel;Außenweser von See bis zur Grenze zum Dienstbezirk Brake ausschließlich der im Hoheitsgebiet der Freien Hansestadt Bremen gelegenen Teile der Weser;Jadebusen einschließlich Dangaster und Vareler Fahrwasser;Maade vom Maadesiel bis zur Straßenbrücke in Rüstersiel;Hooksmeer von der Hooksieler Schleuse bis zum Alten Hafen;Vareler Tief von der Vareler Schleuse bis zum Hafen Varel;Ems-Jade-Kanal von der Schleuse Upschört (ausschließlich) bis Wilhelmshaven.
BrakeHäfen, Anleger, Lade- und Löschstellen an der Küste Butjadingen vom Anleger Kronos Titan in Nordenham/Blexen (einschließlich) bis zur Grenze der Landkreise Wesermarsch/Friesland (Mündung der Jade in den Jadebusen);Häfen, Anleger, Lade- und Löschstellen an der Küste im Land Wursten von der Landesgrenze Freie Hansestadt Bremen (nördlich Bremerhaven)/Niedersachsen bis zur Landesgrenze Freie und Hansestadt Hamburg/Niedersachsen bei Arensch;Unterweser von der Landesgrenze Freie Hansestadt Bremen/Niedersachsen beim Elsflether Sand (km 29,26) bis zur nördlichen Baugrenze des Anlegers Kronos Titan in Nordenham/Blexen ausschließlich der im Hoheitsgebiet der Freien Hansestadt Bremen gelegenen Teile der Weser;schiffbare Nebenarme und Siele von der Weser bis zum Deichdurchlass;Ochtum vom "Ochtumer Sperrwerk" (einschließlich) bis zur Straßenbrücke Landesstraße 877 (einschließlich) und "Alte Ochtum" beim Ochtumer Sand;Westergate und Rekumer Loch (Blömer) bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Freie Hansestadt Bremen;Hunte von Oldenburg bis zur Weser;Küstenkanal von Schleuse Oldenburg (einschließlich) bis zu Hunte;Zwischenahner Meer.
StadeHäfen, Anleger, Lade- und Löschstellen am niedersächsischen Ufer der Elbe von der Landesgrenze Hamburg/Niedersachsen bis Cuxhaven, soweit nicht die Zuständigkeit der WSP Hamburg gemäß Abkommen gegeben ist;Schifffahrtsweg Elbe-Weser von der Schiffdorfer Schleuse (einschließlich) auf der Geeste bis zur Elbe einschließlich Hafen Otterndorf;Oste vom Oberlauf Stauwehr, einschließlich Hafen Bremervörde bis zur Elbe bei Oste km 74,6, einschließlich alter Hafen Neuhaus und dessen Zufahrt;Medem vom Schöpfwerk in Ihlienworth bis zur Elbe;Freiburger Hafenpriel von der Deichschleuse, einschließlich Nebenarme, bis zur Elbe;Wischhafener Süderelbe bis Umschlagsstelle Firma Meyer (einschließlich);Ruthenstrom;Bützflether Süderelbe;Schwinge von der Brücke Bundesstraße 73 in Stade, einschließlich Burggraben bis zur Elbe;Lühe vom Unterwasser der Au-Mühle in Horneburg bis zur Elbe;Este vom Unterwasser der Schleuse in Buxtehude, einschließlich Verbindung bis alter Hafen, bis Landesgrenze Niedersachsen/Hamburg;Barnkruger Loch vom Hafen Barnkrug (einschließlich) bis zur Elbe;Gauensieker Schleusenfleth.

Anlage 10b PolOrgRdErl - Abkommen und Vereinbarungen über die Durchführung wasserschutzpolizeilicher Maßnahmen

(Stand: 03/2021)
1.
Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Lande Niedersachsen über die Ausübung der schiffahrtpolizeilichen Vollzugsaufgaben vom 6./21. 4. 1955 (Nds. GVBl. Sb. I S. 112) mit Zusatzvereinbarung hierzu vom 28. 1./19. 2. 1982 (Nds. GVBl. S. 153)
2.
Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf der Weser und im Küstenmeer vom 28. 3. 2011 (Nds. MBl. S. 890)
3.
Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die Durchführung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf dem Mittellandkanal und auf der Weser vom 21. 12. 2004/19. 1. 2005 (Nds. MBl. 2005 S. 558)
4.
Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg über die Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Unterelbe (Unterelbeabkommen) vom 21. 12. 2012 (Nds. MBl. 2013 S. 524)
5.
Abkommen zwischen den Ländern Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig- Holstein über die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf dem Küstenmeer vom 5. 2./14. 5. 1998 (Nds. GVBl. 1999 S. 415)
6.
Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben in den Stromgebieten von Weser, Fulda und Werra vom 7. 11./1. 12. 2012 (Nds. MBl. 2013 S. 2)
7.
Abkommen der Küstenländer über die Einrichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Leitstelle ihrer Wasserschutzpolizeien (WSP-Leitstelle) vom 12. 4. 2007 (Nds. MBl. S. 403)
8.
Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Errichtung des Havariekommandos vom 23. 5./19. 6. 2002 (VkBl. 2003 S. 31, BAnz. 2003 S. 1170, Nds. MBl. 2003 S. 183)
9.
Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Errichtung eines Maritimen Sicherheitszentrums vom 6. 9. 2005 (VkBl. 2008 S. 599, BAnz. 2008 Nr. 163 S. 3853)
10.
Abkommen zwischen den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen über die Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Mittelelbe (Mittelelbeabkommen) vom 21. 12. 2012 (Nds. MBl. 2013 S. 525)

Anlage 11 PolOrgRdErl - Organisationsstruktur der Polizeidirektion Hannover (Schematische Darstellung 2 Besonderheiten 2)

Anlage als PDF

Anlage 12 PolOrgRdErl - Zentraler Kriminaldienst (PD Hannover)

Anlage als PDF

Anlage 13 PolOrgRdErl - Polizeibehörde für zentrale Aufgaben (Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen - ZPD NI -)

Anlage als PDF

Anlage 14 PolOrgRdErl - Organisation Landeskriminalamt Niedersachsen

Anlage als PDF

Anlage 15 PolOrgRdErl - Polizeiakademie Niedersachsen

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