Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule Zug
                            Reglement  über die Abschlussprüfungen an der  Wirtschaftsmittelschule Zug  Vom 20. Juni 2011 (Stand 1. August 2011)  Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug,  gestützt auf §  3  Bst.  d des Gesetzes über die kantonalen Schulen vom 27.  September 1990  1  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Anwendbares Recht
                            1  Für   die  Abschlussprüfungen   an   der  Wirtschaftsmittelschule   Zug   gilt   das  Bundesrecht und das kantonale Vollzugsrecht.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Übergangsbestimmung
                            1  Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2010/11 und vorher in die  Wirtschaftsmittelschule Zug eingetreten sind, gilt weiterhin das Reglement  über   die  Abschlussprüfungen  an   der  Wirtschaftsmittelschule   der   Kantons  -  schule Zug vom 2. Mai 2008  2  )  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Wechselt eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund einer Repetition oder  eines Austauschjahres in eine Klasse, für die bereits dieses Reglement gilt,  kommen grundsätzlich die neuen Bestimmungen zur Anwendung. Ergeben  sich daraus im Einzelfall Unklarheiten, so sind diese von der Rektorin oder  dem Rektor mit dem Amt für Mittelschulen zu lösen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Inkrafttreten
                            1  Dieses Reglement tritt am 1. August 2011 in Kraft.  1)  2)  BGS  414.151.1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  GS Fundstelle  20.06.2011  01.08.2011  Erlass  Erstfassung  GS 31, 189
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  GS Fundstelle  Erlass  20.06.2011  01.08.2011  Erstfassung  GS 31, 189