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Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule Zug
Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule Zug Vom 20. Juni 2011 (Stand 1. August 2011) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug, gestützt auf § 3 Bst. d des Gesetzes über die kantonalen Schulen vom 27. September 1990 1 , beschliesst:
§ 1 Anwendbares Recht
1 Für die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule Zug gilt das Bundesrecht und das kantonale Vollzugsrecht.
§ 2 Übergangsbestimmung
1 Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2010/11 und vorher in die Wirtschaftsmittelschule Zug eingetreten sind, gilt weiterhin das Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantons - schule Zug vom 2. Mai 2008 2 ) .
2 Wechselt eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund einer Repetition oder eines Austauschjahres in eine Klasse, für die bereits dieses Reglement gilt, kommen grundsätzlich die neuen Bestimmungen zur Anwendung. Ergeben sich daraus im Einzelfall Unklarheiten, so sind diese von der Rektorin oder dem Rektor mit dem Amt für Mittelschulen zu lösen.
§ 3 Inkrafttreten
1 Dieses Reglement tritt am 1. August 2011 in Kraft. 1) 2) BGS 414.151.1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 20.06.2011 01.08.2011 Erlass Erstfassung GS 31, 189
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 20.06.2011 01.08.2011 Erstfassung GS 31, 189
Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule Zug
Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule Zug Vom 20. Juni 2011 (Stand 1. August 2011) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug, gestützt auf § 3 Bst. d des Gesetzes über die kantonalen Schulen vom 27. September 1990 1 , beschliesst:
§ 1 Anwendbares Recht
1 Für die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule Zug gilt das Bundesrecht und das kantonale Vollzugsrecht.
§ 2 Übergangsbestimmung
1 Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2010/11 und vorher in die Wirtschaftsmittelschule Zug eingetreten sind, gilt weiterhin das Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantons - schule Zug vom 2. Mai 2008 2 ) .
2 Wechselt eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund einer Repetition oder eines Austauschjahres in eine Klasse, für die bereits dieses Reglement gilt, kommen grundsätzlich die neuen Bestimmungen zur Anwendung. Ergeben sich daraus im Einzelfall Unklarheiten, so sind diese von der Rektorin oder dem Rektor mit dem Amt für Mittelschulen zu lösen.
§ 3 Inkrafttreten
1 Dieses Reglement tritt am 1. August 2011 in Kraft. 1) 2) BGS 414.151.1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 20.06.2011 01.08.2011 Erlass Erstfassung GS 31, 189
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 20.06.2011 01.08.2011 Erstfassung GS 31, 189
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