Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea
1. Abschnitt: Begriffe
Art. 1
2. Abschnitt: Zwangsmassnahmen
Art. 2 Ein- und Durchreiseverbot
Art. 2 a ⁵ Verbot der Erteilung von Arbeitsbewilligungen
Art. 2 b ⁶ Widerruf ausländerrechtlicher Bewilligungen
Art. 3 ⁷ Verbot betreffend bestimmte Studiengänge
Art. 4 Verbot betreffend Bildungsdienstleistungen
Art. 5 Verbote betreffend Rüstungsgüter und Güter mit Bezug zu Massenvernichtungswaffen
Art. 5 a ¹² Verbote betreffend Industriemaschinen, Metalle und Beförderungsmittel
Art. 6 Verbote betreffend Flugkraftstoffe
Art. 7 Verbote betreffend Rohstoffe
Art. 7 a ²⁶ Verbote betreffend Statuen und Textilien ²⁷
Art. 7 b ³¹ Verbote betreffend Fisch, Meeresfrüchte, Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs und Agrarprodukte
Art. 7 c ³² Verbote betreffend Maschinen, elektrische Ausrüstung und Wasserfahrzeuge
Art. 8 Verbote betreffend Luxusgüter
Art. 8 a ³³ Verbote betreffend Joint Ventures und Genossenschaften
Art. 9 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
Art. 10 Verbote betreffend Finanzdienstleistungen und Geldtransfers
Art. 10 a ³⁷ Verbote betreffend diplomatische und konsularische Vertretungen in der Schweiz und in der Demokratischen Volksrepublik Korea
Art. 11 Niederlassungen von Banken der Demokratischen Volksrepublik Korea in der Schweiz
Art. 12 ³⁸ Niederlassungen von Schweizer Banken in der Demokratischen Volksrepublik Korea
Art. 13 ³⁹ Verbot betreffend die finanzielle Unterstützung des Handels
Art. 14 Verbot betreffend die Erfüllung bestimmter Forderungen
Art. 15 ⁴⁰ Verbote betreffend den Schiffsverkehr ⁴¹
Art. 15 a ⁵¹ Verbote betreffend den Flugverkehr
3. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
Art. 16 Kontrolle und Vollzug
Art. 17 Kontrolle der Ein-, Aus- und Durchfuhr
Art. 18 Meldepflichten
Art. 19 Strafbestimmungen
4. Abschnitt: Automatische Übernahme von Listen und Publikation
Art. 20
5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 21 Aufhebung eines anderen Erlasses
Art. 22 Übergangsbestimmungen
Art. 22 a ⁶⁶ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 18. Oktober 2017
Art. 23 Inkrafttreten
Anhang 1
Natürliche Personen, gegen die sich das Ein- und Durchreiseverbot und die Finanzsanktionen richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten
Anhang 2 ⁶⁹
Rüstungsgüter und Güter mit Bezug zu Massenvernichtungswaffen
Anhang 2a ⁷²
Industriemaschinen, Metalle und Beförderungsmittel
Zolltarifnummer | Warenbezeichnung |
1. 72 | Eisen und Stahl |
2. 73 | Waren aus Gusseisen, Eisen oder Stahl |
3. 74 | Kupfer und Waren daraus |
4. 75 | Nickel und Waren daraus |
5. 76 | Aluminium und Waren daraus |
6. 78 | Blei und Waren daraus |
7. 79 | Zink und Waren daraus |
8. 80 | Zinn und Waren daraus |
9. 81 | Andere unedle Metalle; Cermets; Waren aus diesen Stoffen |
10. 82 | Werkzeuge, Messerschmiedewaren und Essbestecke aus unedlen Metallen; Teile von diesen Waren aus unedlen Metallen |
11. 83 | Verschiedene Waren aus unedlen Metallen |
12. 84 | Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile dieser Maschinen oder Apparate |
13. 85 | Elektrische Maschinen und Apparate, andere elektrotechnische Waren sowie Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernsehbild- und Fernsehtonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte sowie Teile und Zubehör für diese Geräte |
14. 86 | Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial sowie Teile davon; mechanische (einschliesslich elektromechanische) Signalvorrichtungen für Verkehrswege |
15. 87 | Automobile, Traktoren, Motorräder, Fahrräder und andere Landfahrzeuge; Teile und Zubehör dazu |
16. 88 | Luft- oder Raumfahrzeuge |
17. 89 | Wasserfahrzeuge |
Anhang 3 ⁷³
Flugkraftstoffe
Zolltarifnummer | Warenbezeichnung |
1. 2710.1211 | Flugkraftstoff inkl. Flugbenzin |
2. 2710.1911 | Flugpetrol, zur Verwendung als Treibstoff:
|
3. 2825.1000 | Hydrazin als Raketentreibstoff |
Anhang 4 ⁷⁴
Rohstoffe
Zolltarifnummer | Warenbezeichnung |
1. 2701 | Steinkohle; Briketts und ähnliche feste Brennstoffe aus Steinkohle |
2. 72 73 2601 | Eisen und Stahl Waren aus Gusseisen, Eisen oder Stahl Eisenerze und ihre Konzentrate, einschliesslich Schwefelkiesabbrände |
3. 2616.9000 7108 | Edelmetallerze und ihre Konzentrate, ausgenommen Silbererze und ihre Konzentrate Gold (einschliesslich platiniertes Gold), in Rohform oder in Form von Halbzeug oder Pulver: zu nicht monetären Zwecken und zu monetären Zwecken |
4. 2614.0000 | Titanerze und ihre Konzentrate |
5. 2615 | Nioberze, Tantalerze, Vanadiumerze oder Zirkonerze und ihre Konzentrate |
6. 2612 2617 2805 2844 | Uran- oder Thoriumerze und ihre Konzentrate Andere Erze und ihre Konzentrate Alkali- oder Erdalkalimetalle; Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder legiert; Quecksilber Radioaktive chemische Elemente und radioaktive Isotope (einschliesslich der spaltbaren oder brütbaren chemischen Elemente und Isotope) und ihre Verbindungen; Mischungen und Rückstände, die solche Erzeugnisse enthalten |
7. 74 2603.0000 | Kupfer und Waren daraus Kupfererze und ihre Konzentrate |
8. 75 2604.0000 | Nickel und Waren daraus Nickelerze und ihre Konzentrate |
9. 7106 7107.0000 | Silber (einschliesslich vergoldetes oder platiniertes Silber) in Rohform oder in Form von Halbzeug oder Pulver Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder in Form von Halbzeug |
10. 79 2608.0000 | Zink und Waren daraus Zinkerze und ihre Konzentrate |
11. 7114 | Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen |
12. 78 2607.0000 | Blei und Waren daraus Bleierze und ihre Konzentrate |
13. 27 | Kondensate und Erdgaskondensate |
14. 27 | Erdölfertigprodukte |
15. 2709 | Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien, roh |
16. 25 | Salz; Schwefel; Erden und Steine; Gips, Kalk und Zement |
17. 44 | Holz, Holzkohle und Holzwaren |
Anhang 5 ⁷⁵
Luxusgüter
Anhang 6 ⁷⁶
Schiffe, gegen die sich die Finanzsanktionen richten
Anmerkung
Anhang 7 ⁷⁹
Fisch und Meeresfrüchte, Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs und Agrarprodukte
Zolltarifnummer | Warenbezeichnung |
1. 03 | Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere |
2. 1604 | Fischzubereitungen und Fischkonserven; Kaviar und Kaviarersatz aus Fischeiern zubereitet |
3. 1605 | Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht |
4. 07 | Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, zu Ernährungszwecken |
5. 08 | Geniessbare Früchte; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen |
6. 12 | Ölsaaten und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter |
Anhang 8 ⁸⁰
Maschinen, elektrische Ausrüstung und Wasserfahrzeuge
Zolltarifnummer | Warenbezeichnung |
1. 84 | Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile dieser Maschinen oder Apparate |
2. 85 | Elektrische Maschinen und Apparate und andere elektrotechnische Waren sowie Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernsehbild- und Fernsehtonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte sowie Teile und Zubehör für diese Geräte |
3. 89 | Wasserfahrzeuge |