VwGO§26V BW
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Verordnung des Justizministeriums zur Übertragung der Zuständigkeit für die Bestimmung des Verwaltungsbeamten nach § 26 VwGO Vom 5. März 1976

§ 1

Die Zuständigkeit für die Bestimmung des Verwaltungsbeamten wird auf die Regierungspräsidien übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Stuttgart, den 5. März 1976
In Vertretung
Dr. Rebmann
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