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Verordnung des Justizministeriums zur Übertragung der Zuständigkeit für die Bestimmung des Verwaltungsbeamten nach § 26 VwGO Vom 5. März 1976
§ 1
Die Zuständigkeit für die Bestimmung des Verwaltungsbeamten wird auf die Regierungspräsidien übertragen.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Stuttgart, den 5. März 1976
In Vertretung
Dr. Rebmann
Verordnung des Justizministeriums zur Übertragung der Zuständigkeit für die Bestimmung des Verwaltungsbeamten nach § 26 VwGO Vom 5. März 1976
§ 1
Die Zuständigkeit für die Bestimmung des Verwaltungsbeamten wird auf die Regierungspräsidien übertragen.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Stuttgart, den 5. März 1976
In Vertretung
Dr. Rebmann
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