§ 2 Prüfungsanforderungen im Professionalisierungsbereich Erziehungswissenschaft
(1) Der erfolgreiche Abschluss der erziehungswissenschaftlichen Module ist Teil der zu erbringenden Prüfungsleistungen und Voraussetzung der Anmeldung zur Bachelor-Abschlussprüfung.
(2) Für die Modulprüfungen im Professionalisierungsbereich Erziehungswissenschaft werden folgende Prüfungsanforderungen und Prüfungsformen festgelegt:
Modul | Titel | P /WP | CP | Prüfungsvorleistungen | Prüfungsform |
EW L1 | Einführung in die Erziehungswissenschaft | P | 3 | Keine | Portfolio |
EW L2 | Grundlagen der Lehr-Lern-Theorie (Allgemeine Didaktik) | P | 6 | Keine | Portfolio |
EW L2P | Erziehungswissenschaftliches Praktikum | P | 6 | Keine | Praktikumsbericht |
gesamt | 15 |
§ 3 Bachelorarbeit
Im Professionalisierungsbereich Erziehungswissenschaft des Bachelorstudiengangs Frankoromanistik mit dem Studienziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen kann keine Bachelorarbeit geschrieben werden.