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    Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Frankoromanistik/Französisch: Sprachen, Literaturen und Kulturen Frankreichs und der Frankophonie - Langues, Littératures et Cultures ...
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    DE - Landesrecht Bremen

    § 2 Prüfungsanforderungen im Professionalisierungsbereich Erziehungswissenschaft

    (1) Der erfolgreiche Abschluss der erziehungswissenschaftlichen Module ist Teil der zu erbringenden Prüfungsleistungen und Voraussetzung der Anmeldung zur Bachelor-Abschlussprüfung.
    (2) Für die Modulprüfungen im Professionalisierungsbereich Erziehungswissenschaft werden folgende Prüfungsanforderungen und Prüfungsformen festgelegt:
    Modul TitelP /WPCPPrüfungsvorleistungen Prüfungsform
    EW L1Einführung in die Erziehungswissenschaft P3KeinePortfolio
    EW L2 Grundlagen der Lehr-Lern-Theorie (Allgemeine Didaktik)P6KeinePortfolio
    EW L2P Erziehungswissenschaftliches PraktikumP6KeinePraktikumsbericht
    gesamt 15

    § 3 Bachelorarbeit

    Im Professionalisierungsbereich Erziehungswissenschaft des Bachelorstudiengangs Frankoromanistik mit dem Studienziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen kann keine Bachelorarbeit geschrieben werden.
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