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    Zustellungen durch Justizbedienstete
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    DE - Landesrecht Niedersachsen
    den Tag des Eingangs des zugestellten Schriftstücks,
    cc)
    die Bezeichnung der absendenden Stelle,
    dd)
    die Bezeichnung und die Geschäftsnummer des zugestellten Schriftstücks,
    ee)
    den Namen der Person, an die zugestellt worden ist,
    ff)
    den Tag der Zustellung und
    gg)
    den Tag der Rücksendung der Zustellungsurkunde.
    2.
    Ersatzzustellungen
    Zur Annahme von Ersatzzustellungen an Gefangene, die in Gemeinschaftseinrichtungen untergebracht sind, ist die Anstaltsleitung oder eine von ihr dazu ermächtigte Vertretung befugt.

    Abschnitt III JuBedZustAV - Inkrafttreten

    Diese AV tritt am 15.4.2019 in Kraft.
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