§ 3
*
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) (Aufhebungsbestimmung)
Der Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten
Fußnoten
*)
Abs. 1: Verkündet am 4. 6. 1991
Anlage
(zu § 1)
Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument
Link auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen:
Abbildung
Feedback