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    DE - Landesrecht RLP

    § 3

    *
    (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
    (2) (Aufhebungsbestimmung)
    Der Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten
    Fußnoten
    *)
    Abs. 1: Verkündet am 4. 6. 1991

    Anlage

    (zu § 1)
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