HinSchGOWiZustV
INHALT
Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchGOWiZustV)
- Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 des Hinweisgeberschutzgesetzes (Hinweisgeberschutzgesetz-Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung - HinSchGOWiZustV)
- Eingangsformel
- § 1 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
- § 2 Inkrafttreten