Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten (455.110.2) 
                
                
            INHALT
Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS)
- Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS)
 - 1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich
 - Art. 1
 - 2. Abschnitt: Anforderungen an die Betäubung
 - Art. 2 Fixierung der Tiere
 - Art. 3 Fixationseinrichtungen
 - Art. 4 Tierartspezifische Anforderungen an Betäubungsmethoden
 - Art. 5 Betäubungserfolg
 - Art. 6 Überprüfung des Betäubungserfolges
 - Art. 7 Sofortmassnahmen bei mangelhafter Betäubung
 - Art. 8 Betrieb und Wartung der Betäubungsanlagen und ‑geräte
 - 3. Abschnitt: Anforderungen an die Entblutung von Schlachtvieh, Hausgeflügel, Hauskaninchen, Laufvögeln, Gehegewild und Fischen und an die Tötung von Panzerkrebsen
 - Art. 9 Zeitdauer zwischen Betäubung und Entblutung
 - Art. 10 Durchführung der Entblutung
 - Art. 11 Ausnahmen von der Entblutung
 - Art. 12 Überprüfung der Entblutung und des Eintritts des Todes
 - Art. 13 Sofortmassnahmen bei mangelhafter Entblutung
 - Art. 14 Anforderungen an die Tötung von Panzerkrebsen
 - 4. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für die Schlachtung von Schlachtvieh, Hausgeflügel, Hauskaninchen, Laufvögeln und Gehegewild in Schlachtbetrieben
 - Art. 15 Ausladen
 - Art. 16 Beförderungsvorrichtungen und Transportbehälter
 - Art. 17 Zeitpunkt der Schlachtung
 - Art. 18 Anforderungen an die Unterbringung
 - Art. 19 Zusätzliche Anforderungen an die Unterbringung über Nacht
 - Art. 20 Belegungsplan
 - Art. 21 Zutrieb zur Betäubung
 - Art. 22 Elektrische Treibhilfen
 - Art. 23 Lärmpegel im Warte- und Zutriebsbereich
 - Art. 24 Aufhängen von Hausgeflügel
 - 5. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für die Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen in Betrieben
 - Art. 25 Zeitpunkt der Schlachtung bei Panzerkrebsen
 - Art. 26 Anforderungen an die Unterbringung
 - Art. 27 Anforderungen an die Inbetriebnahme von Elektrobetäubungsanlagen und ‑geräten bei Fischen
 - 6. Abschnitt: Dokumentationspflichten für Betriebe
 - Art. 28
 - 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 29 Aufhebung eines anderen Erlasses
 - Art. 30 Übergangsbestimmungen
 - Art. 31 Inkrafttreten
 - Anhang 1
 - Betäubung von Schlachtvieh, Hausgeflügel, Hauskaninchen, Laufvögeln und Gehegewild durch Bolzenschuss
 - 1 Anforderungen an Geräte und Munition
 - 2 Ansatz des Bolzenschussgerätes
 - 3 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Bolzenschussbetäubung
 - 4 Zeitdauer bis zur Entblutung
 - Anhang 2
 - Betäubung von Schlachtvieh, Hauskaninchen und Gehegewild durch Kugelschuss ins Gehirn
 - 1 Allgemeine Anforderungen
 - 2 Betäubung von Schlachtvieh, Hauskaninchen und Gehegewild aus der Nähe
 - 3 Betäubung von Rindern und Gehegewild auf Distanz
 - 4 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Kugelschussbetäubung
 - Anhang 3
 - Schlagbetäubung von Hausgeflügel und Hauskaninchen
 - 1 Stumpfe Schussschlagbetäubung von Hausgeflügel und Hauskaninchen
 - 2 Kopfschlagbetäubung von Hausgeflügel
 - 3 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen stumpfen Schussschlagbetäubung oder Kopfschlagbetäubung von Hausgeflügel
 - 4 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen stumpfen Schussschlagbetäubung von Hauskaninchen
 - Anhang 4 ⁶
 - Elektrobetäubung einzelner Tiere bei Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hausgeflügel und Laufvögeln
 - 1 Anforderungen an Anlagen und Geräte
 - 2 Elektrodenansatz
 - 3 Parameter für die Kopfdurchströmung bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen
 - 4 Parameter für die Kopfdurchströmung bei Hausgeflügel und Laufvögeln
 - 5 Parameter für die Herzdurchströmung
 - 6 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Elektrobetäubung
 - 7 Zeitdauer bis zur Entblutung
 - Anhang 5
 - Elektrobetäubung von Hausgeflügel im Wasserbad
 - 1 Anforderungen an Anlagen und Geräte
 - 2 Elektrische Durchströmung im Wasserbad
 - 3 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Elektrobetäubung und Entblutung
 - Anhang 6
 - Elektrobetäubung von Fischen und Panzerkrebsen
 - 1 Anforderungen an Anlagen und Geräte
 - 2 Inbetriebnahme einer Betäubungsanlage für Fische
 - 3 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Elektrobetäubung
 - Anhang 7 ⁷
 - Kohlendioxidbetäubung von Schweinen
 - 1 Anforderungen an Anlagen und Geräte
 - 2 Messgeräte und Aufzeichnungen
 - 3 Verbringen der Schweine in die CO 2 -Atmosphäre
 - 3.1 Automatisierter Gruppenzutrieb
 - 3.2 Befördern der Tiere in der Betäubungsanlage
 - 4 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen CO 2 -Betäubung
 - 5 Nachbetäubung
 - 6 Zeitdauer bis zur Entblutung
 - Anhang 8
 - Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern
 - 1 Anforderungen an Anlagen und Geräte
 - 2 Inbetriebnahme und Betrieb einer Betäubungsanlage für Hühner und Truthühner
 - 3 Messgeräte und Aufzeichnungen
 - 4 Anforderungen an eine CO 2 -Betäubung
 - 5 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Gasbetäubung
 - 6 Nachbetäubung