Verordnung des EFD über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (642.118.2) 
                
                
            INHALT
Verordnung des EFD über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (Quellensteuerverordnung, QStV)
- Verordnung des EFD über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (Quellensteuerverordnung, QStV)
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Anwendbare Quellensteuertarife
 - Art. 2 Fälligkeit und Berechnung der Quellensteuer
 - Art. 3 Ersatzeinkünfte
 - Art. 4 Ordentliche Veranlagung bei Vergütungen aus dem Ausland
 - Art. 5 Meldepflichten
 - Art. 5 a ¹⁴ Bescheinigung bei unterjähriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses für in Frankreich wohnhafte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
 - Art. 6 Bezugsprovision
 - Art. 7 Rückerstattung
 - Art. 8 Bundessteueranteil bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern aus Deutschland
 - 2. Abschnitt: Natürliche Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
 - Art. 9 Obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung
 - Art. 10 Nachträgliche ordentliche Veranlagung auf Antrag
 - Art. 11 Regelung von Härtefällen
 - Art. 12 Wechsel von der Quellenbesteuerung zur ordentlichen Besteuerung
 - Art. 13 Wechsel von der ordentlichen Besteuerung zur Quellenbesteuerung
 - 3. Abschnitt: Natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sowie juristische Personen ohne Sitz oder tatsächliche Verwaltung in der Schweiz
 - Art. 14 Nachträgliche ordentliche Veranlagung bei Quasi-Ansässigkeit
 - Art. 15 Nachträgliche ordentliche Veranlagung von Amtes wegen
 - Art. 16 Künstlerinnen und Künstler, Sportlerinnen und Sportler, Referentinnen und Referenten
 - Art. 17 Hypothekargläubigerinnen und Hypothekargläubiger
 - Art. 18 Im Ausland wohnhafte Empfängerinnen und Empfänger von Renten aus Vorsorge
 - Art. 19 Im Ausland wohnhafte Empfängerinnen und Empfänger von Kapitalleistungen aus Vorsorge
 - Art. 20 Bezugsminima
 - 4. Abschnitt: Vereinfachtes Abrechnungsverfahren
 - Art. 21 Anwendbares Recht
 - Art. 22 Besteuerungsgrundlage
 - Art. 23 Ablieferung der Quellensteuer durch den Arbeitgeber
 - Art. 24 Überweisung der Quellensteuer an die Steuerbehörden
 - 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 25 Aufhebung eines anderen Erlasses
 - Art. 26 Änderung eines anderen Erlasses
 - Art. 27 Inkrafttreten
 - Anhang ²²
 - Quellensteuertarife