Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung d... (916.443.116) 
                
                
            INHALT
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Auf die Ausfuhr anwendbares Recht
 - 2. Abschnitt: Schutz-, Überwachungs- und Zwischenzonen sowie Schlachtung von Hausgeflügel aus den Zwischenzonen
 - Art. 3 Schutz-, Überwachungs- und Zwischenzonen
 - Art. 4 Schlachtung von Hausgeflügel aus den Zwischenzonen
 - 3. Abschnitt: Kontroll- und Beobachtungsgebiete
 - Art. 5 Kontrollgebiete
 - Art. 6 Beobachtungsgebiete
 - 4. Abschnitt: Massnahmen in den Kontroll- und Beobachtungsgebieten
 - Art. 7 Massnahmen der Tierhalterinnen und Tierhalter in den Kontrollgebieten
 - Art. 8 Verbringungssperre in den Kontrollgebieten
 - ² Der Kantonstierarzt oder die Kantonstierärztin kann Ausnahmen bewilligen.
 - Art. 9 Massnahmen der Tierhalterinnen und Tierhalter in den Beobachtungsgebieten
 - Art. 10 Märkte und Ausstellungen in den Beobachtungsgebieten
 - Art. 11 Melde- und Aufzeichnungspflicht von Tierhalterinnen und Tierhaltern in den Kontroll- und Beobachtungsgebieten
 - Art. 12 Meldepflichten von Tierärztinnen und Tierärzten
 - Art. 13 Zoologische Gärten
 - Art. 14 Überwachung der Geflügelhaltungen
 - 5. Abschnitt: Inkrafttreten und Geltungsdauer
 - Art . 15
 - Anhang 1
 - Schutz-, Überwachungs- und Zwischenzonen
 - Anhang 2 ⁶
 - Beobachtungsgebiete