Verordnung über die internationale militärische Kooperation (510.81)
INHALT
Verordnung über die internationale militärische Kooperation (VIMK)
- Verordnung über die internationale militärische Kooperation (VIMK)
- 1. Abschnitt: Gegenstand
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Internationale militärische Kontakte
- Art. 2 Geltungsbereich
- Art. 3 Internationale militärische Kontakte
- Art. 4 Zustimmungsvorbehalt
- Art. 5 Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
- Art. 6 Informationssicherheit
- Art. 7 Verkehr militärischer Organisationen mit dem Militärprotokoll
- 3. Abschnitt: Ein-, Aus- und Durchreise ausländischer militärischer Truppen und von deren Angehörigen am Boden
- Art. 8
- 4. Abschnitt: Tragen und Mitführen von Militäruniformen
- Art. 9 Tragen und Mitführen ausländischer Militäruniformen in der Schweiz
- Art. 10 Tragen und Mitführen schweizerischer Militäruniformen im Ausland
- Art. 11 Bewilligungsbehörde
- 5. Abschnitt: Zoll- und Steuerbefreiung
- Art. 12 Begünstigte
- Art. 13 Zoll- und steuerfreie Einfuhr von Ausrüstung und Verpflegung
- Art. 14 Zoll- und steuerfreie Einfuhr von Mineralölprodukten
- Art. 15 Steuerfreie Lieferung von Treibstoff
- 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 16 Aufhebung anderer Erlasse
- Art. 17 Änderung anderer Erlasse
- Art. 18 Inkrafttreten
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