Verordnung zum Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und... (814.310.1)
INHALT
Verordnung zum Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (Klimaschutz-Verordnung, KlV)
- Verordnung zum Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (Klimaschutz-Verordnung, KlV)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Berechnung der Treibhausgasemissionen
- 2. Kapitel: Fahrpläne
- Art. 3 Fahrpläne für Unternehmen
- Art. 4 Branchenfahrpläne
- Art. 5 Berücksichtigung von vor- und nachgelagerten Treibhausgasemissionen sowie von Emissionen von Stickoxiden, Russpartikeln und oxidierten Schwefelverbindungen aus dem Luftverkehr
- Art. 6 Angaben zu den Massnahmen in den Fahrplänen
- Art. 7 Weitere Anforderungen an die Fahrpläne
- Art. 8 Informationen und Beratung für die Ausarbeitung von Fahrplänen
- 3. Kapitel: Förderungen
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 9 Aufteilung der Mittel
- Art. 10 Kriterien für die Priorisierung
- 2. Abschnitt: Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen
- Art. 11 Geförderte Massnahmen
- Art. 12 Form und Verfahren zur Ausrichtung der Finanzhilfen
- Art. 13 Gesuche um Finanzhilfen
- Art. 1 4 Höhe der Finanzhilfen
- Art. 15 Umsetzung der Massnahmen und Dauer der Ausrichtung der Betriebsbeiträge
- Art. 16 Meldepflicht
- Art. 17 Umsetzungsbericht
- Art. 18 Auszahlung der Finanzhilfen und Frist für die Abrechnung
- Art. 19 Evaluationsbericht
- Art. 20 Veröffentlichung von Informationen
- 3. Abschnitt: Absicherung von Risiken von Investitionen in öffentliche Infrastrukturbauten
- Art. 21 Geltungsbereich
- Art. 22 Voraussetzungen für die Risikoabsicherung bei thermischen Netzen und anrechenbare Kosten
- Art. 23 Voraussetzungen für die Risikoabsicherung bei thermischen Langzeitspeichern und anrechenbare Kosten
- Art. 24 Gesuch
- Art. 25 Höhe und Dauer der Finanzhilfe
- Art. 26 Informations- und Sorgfaltspflicht
- Art. 27 Eintritt des Risikos
- 4. Kapitel: Anpassung an die und Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels
- Art. 28 Strategien
- Art. 29 Netzwerk
- 5. Kapitel: Klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzmittelflüsse
- Art. 30
- 6. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art . 31 Beratung der Vollzugsbehörden
- Art. 32 Emissionen von Stickoxiden, Russpartikeln und oxidierten Schwefelverbindungen aus dem Luftverkehr
- Art. 33 Anpassung von Anhang 1
- Art. 34 Änderungen eines anderen Erlasses
- Art. 35 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Vor- und nachgelagerte Emissionen
- 1 Kategorisierung: Grundsatz
- 2 Kategorien vorgelagerter Emissionen
- 3 Kategorien nachgelagerter Emissionen
- 4 Relevanzanalyse
- Anhang 2
- Anforderungen an Massnahmen zur Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen
- 1 Massnahmen zur Verminderung von direkten und indirekten Emissionen
- 2 Massnahmen zur Verminderung von Emissionen in direkt vor- oder nachgelagerten Prozessen
- 3 Massnahmen zur Speicherung von CO 2 in Produkten oder im Untergrund
- 4 Fristen für die Erreichung der Schwellenwerte
- Anhang 3
- Änderung eines anderen Erlasses