Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (946.231.176.72)
INHALT
Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 ¹⁰
- Art. 2 a ¹¹ Rüstungsgüter
- Art. 3 ¹⁵
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 ²⁵ Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
- Art. 7 ³⁹ Bewilligungsverfahren
- Art. 8 ⁴¹ Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 9 a ⁴⁷ Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 9 b ⁵² Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas ⁵⁵
- Art. 11 ⁵⁸ Güter für den Energiesektor
- Art. 11 a ⁶⁰ Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 12 ⁶⁵ Kohle und Kohleerzeugnisse ⁶⁶
- Art. 12 a ⁶⁸ Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Art . 12 b ⁷⁰ Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
- Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 a ⁷³ Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Art. 14 b ⁷⁵ Luxusgüter
- Art. 14 c ⁷⁸ Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Art. 14 d ⁸⁵ Gold und Golderzeugnisse
- Art. 14 e ⁸⁶ Ausnahmen vom Verbot der Bereitstellung technischer Hilfe
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
- Art. 18 ¹¹² Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
- Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
- Art. 20 ¹¹⁵ Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
- Art. 21 ¹²² Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
- Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten ¹²⁵
- Art. 24 ¹²⁸ Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
- Art. 24 a ¹³² Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
- Art. 26 Verbot der Kofinanzierung
- Art. 27 ¹⁴⁵ Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 28 ¹⁴⁶ Verbot betreffend Banknoten
- Art. 28 a ¹⁴⁷ Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
- Art. 28 b ¹⁴⁹ Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energie- und im Bergbausektor der Russischen Föderation
- Art. 28 c ¹⁵⁰ Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
- Art. 28 d ¹⁵³ Verbote betreffend Trusts
- Art. 28 e ¹⁵⁸ Verbote betreffend Dienstleistungen
- Art. 28 f ¹⁷² Verbot betreffend die Einflussnahme in kritischen Infrastrukturen
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
- Art. 29 a ¹⁷⁴ Luftverkehr
- Art. 29 b ¹⁷⁸ Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
- Art. 29 c ¹⁷⁹ Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- 4 a . Abschnitt: ¹⁸⁷ Ausnahmebewilligungen für den Abzug von Investitionen aus der Russischen Föderation
- Art. 30 a Ausnahmen von Verboten betreffend die Einfuhr, den Verkauf, die Lieferung, die Durchfuhr und den Transport von Gütern
- Art. 30 b Ausnahmen vom Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 30 c Ausnahmen von Verboten betreffend Dienstleistungen
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 31 Vollzug und Kontrolle
- Art. 31 a ¹⁹³ Bestimmungen zur Überführung von Gütern in ein Zollverfahren
- Art. 32 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 33 ¹⁹⁵ Veröffentlichung
- Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 35 Übergangsbestimmungen
- Art. 36 Inkrafttreten
- Anhang 1 ²³⁵
- Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors ²³⁶
- Anhang 2 ²³⁷
- Endempfänger nach Art. 35 Abs. 4 ²³⁸
- Anhang 3 ²³⁹
- Güter zur Verwendung für die Luft- und Raumfahrt
- 1. Güter, die vor dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die zwischen dem 23. November 2022 und dem 25. Januar 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 3. Güter, die zwischen dem 25. Januar 2023 und dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 4. Güter, die nach dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 4 ²⁴⁰
- Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas
- Anhang 5 ²⁴¹
- Güter für den Energiesektor
- Anhang 6 ²⁴²
- Bezeichnete Gebiete
- Anhang 7 ²⁴³
- Verbotene Güter
- Anhang 8 ²⁴⁴
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ²⁴⁵
- Anhang 9
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²⁴⁶
- Anhang 10
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²⁴⁷
- Anhang 11 ²⁴⁸
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²⁴⁹
- Anhang 12
- Banken und andere Unternehmen die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²⁵⁰
- Anhang 13
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²⁵¹
- Anhang 14 ²⁵²
- Banken und andere Unternehmen, die dem Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen ²⁵³
- Anhang 15 ²⁵⁴
- Banken und andere Organisationen, die Transaktionsverboten unterliegen ²⁵⁵
- Anhang 16 ²⁵⁶
- Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Anhang 17 ²⁵⁷
- Eisen- und Stahlerzeugnisse
- 1. Güter, die vor dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die nach dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 18 ²⁵⁸
- Luxusgüter
- 1. Pferde
- 2. Kaviar und Kaviarersatz
- 3. Trüffel und Zubereitungen daraus
- 4. Weine (einschl. Schaumweine), Biere, Branntweine und andere alkoholhaltige Getränke
- 5. Zigarren und Zigarillos
- 6. Parfüms, Toilettenwasser und Kosmetikartikel, einschliesslich Schönheits- und Schminkprodukten
- 7. Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel
- 8. Mäntel oder andere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig von dem verwendeten Material)
- 9. Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht
- 10. Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren
- 11. Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
- 12. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke
- 13. Geschirr aus Porzellan, Steingut oder feinen Erden
- 14. Artikel aus Bleikristall
- 15. Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 CHF
- 16. Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1000 CHF
- 17. Fahrzeuge, mit der Ausnahme von Krankenwagen, für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Wert von mehr als 50 000 CHF/Stück, einschliesslich Seilschwebebahnen, Sesselliften und Schleppliften, Zugmechanismen für Standseilbahnen, oder Motorräder im Wert von mehr als 5000 CHF/Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür
- 18. Uhren und Armbanduhren sowie Teile davon
- 19. Musikinstrumente im Wert von mehr als 1 500 CHF
- 20. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
- 21. Artikel und Ausrüstung für Freizeitsport, einschliesslich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport
- 22. Artikel und Ausrüstung für Billardspiele, automatische Kegelanlagen (z. B. Bowlingbahnen), Glücksspiele und mit Münzen oder Banknoten betriebene Spiele
- 23. Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts
- Anhang 19 ²⁵⁹
- Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Anhang 20 ²⁶⁰
- Wirtschaftlich bedeutende Güter
- 1. Güter, die vor dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die zwischen dem 23. November 2022 und dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 3. Güter, die nach dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 21 ²⁶¹
- Einfuhrkontingente für bestimmte Güter
- 1. Güter, die vor dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die nach dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 22 ²⁶²
- Kohle und Kohleerzeugnisse
- Anhang 23 ²⁶³
- Güter für die Stärkung der Industrie ²⁶⁴
- Anhang 24 ²⁶⁵
- Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 25 ²⁶⁶
- Russische Medien ²⁶⁷
- Anhang 26 ²⁶⁸
- Gold
- Anhang 27 ²⁶⁹
- Golderzeugnisse
- Anhang 28 ²⁷⁰
- Preise für Erdöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 29 ²⁷¹
- Erlaubte Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen in Drittstaaten
- Anhang 30 ²⁷²
- Materialien aus dem Bergbausektor
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