Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (574.310.1)
INHALT
Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin
- Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1
- Art. 2 Vollzug der Vereinbarung
- 2. Abschnitt: Die Organisation der interkantonalen Planung
- Art. 3
- Art. 4
- 1. es beobachtet neue Entwicklungen;
- 2. es stellt und überprüft Anträge auf Aufnahme und Streichung aus dem HSM-
- 3. es legt die Voraussetzungen fest, welche zur Ausführung einer Dienstleistung
- 4. es bereitet die Entscheidungen des Beschlussorgans vor; dazu gehören ins-
- 5. es stellt dem Beschlussorgan die entsprechenden Anträge und begründet
- 6. es erstattet dem Beschlussorgan jährlich Bericht über den Stand seiner
- 2. Für den Zuteilungsentscheid:
- 3. Für den Entscheid über die Aufnahme in die Liste der HSM-Bereiche und
- Art. 5 Wahl und Aufgaben des HSM-Projektsekretariats
- Art. 6 Arbeitsweise
- 3. Abschnitt: Planung
- Art. 7 Grundsätze
- Art. 8 Besondere Anforderungen an die Planung der Kapazitäten
- Art. 9 Auswirkungen auf die kantonalen Spitallisten
- 4. Abschnitt: Finanzen
- Art. 10
- 5. Abschnitt: Streitbeilegung
- Art. 11
- Art. 12 Beschwerde und Verfahrensrecht
- Art. 13 Beitritt und Austritt
- Art. 14
- Art. 15 Inkrafttreten
- Art. 16 Geltungsdauer und Ausserkrafttreten
- Art. 17 Änderung der Vereinbarung
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