Vertrag betreffend die Verbesserung des Seeabflusses in Luzern (453.211.1)
INHALT
Vertrag betreffend die Verbesserung des Seeabflusses in Luzern
- Vertrag betreffend die Verbesserung des Seeabflusses in Luzern
- 1859. Zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, den Uferkantonen des
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 5.
- 6.
- 7.
- 1. der bisherige niedrigste Wasserstand soll auch f ü r die Zukunft beibehalten
- 2. bei Regulierung der Schwellwerke am Seeausflusse soll als Regel gelten, die
- 3. im Falle, dass das aus dem See abfliessende Wasserquantum noch durch
- 8.
- 9.
- 10.
- 11.
- 26. Januar 1859 genehmigt.
Feedback