FAG 
                
                
            INHALT
Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (FAG)
- Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz - FAG)
 - Erster Abschnitt
 - Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern
 - § 1 Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer
 - § 2 Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern
 - § 3 Verteilung der Gewerbesteuerumlage unter den Ländern
 - Zweiter Abschnitt
 - Angemessener Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft
 - § 4 Finanzkraftausgleich
 - § 5 Abschläge und Zuschläge zum Zweck des Finanzkraftausgleichs
 - § 6 Finanzkraftmesszahl, Ausgleichsmesszahl
 - § 7 Einnahmen der Länder aus Steuern und Förderabgabe
 - § 8 Steuereinnahmen der Gemeinden
 - § 9 Einwohnerzahl
 - § 10 Bemessung der Zu- und Abschläge
 - Dritter Abschnitt
 - Bundesergänzungszuweisungen
 - § 11 Bundesergänzungszuweisungen
 - Vierter Abschnitt
 - Vollzug und Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung, des Finanzkraftausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen
 - § 12 Feststellung der Umsatzsteueranteile
 - § 12a Abweichende Bestimmungen für die Ausgleichsjahre 2022 und 2023
 - § 13 Verteilung der Umsatzsteuer und Vollzug des Finanzkraftausgleichs während des Ausgleichsjahres
 - § 14 Zahlungsverkehr zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs
 - § 15 Endgültige Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs
 - § 16 Zahlungsverkehr zum Vollzug der Bundesergänzungszuweisungen
 - § 17 Vollzug der Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
 - § 18 Berichts- und Auskunftspflichten
 - § 19 Vollzug und Abrechnung der Ausgleichsjahre vor dem 1. Januar 2020