Internationales Übereinkommen von 1990 über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbei... (0.814.290)
INHALT
Internationales Übereinkommen von 1990 über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ölverschmutzung
- Internationales Übereinkommen von 1990 über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ölverschmutzung
- Art. 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Notfallpläne für Ölverschmutzungen
- Art. 4 Verfahren zur Meldung von Ölverschmutzungen
- Art. 5 Massnahmen bei Eingang einer Ölverschmutzungsmeldung
- Art. 6 Innerstaatliche und regionale Systeme für Vorsorge- und Bekämpfungsmassnahmen
- Art. 7 Internationale Zusammenarbeit bei der Verschmutzungsbekämpfung
- Art. 8 Forschung und Entwicklung
- Art. 9 Technische Zusammenarbeit
- Art. 10 Förderung zwei- und mehrseitiger Zusammenarbeit bei Vorsorge- und Bekämpfungsmassnahmen
- Art. 11 Verhältnis zu anderen Übereinkommen und sonstigen internationalen Übereinkünften
- Art. 12 Institutionelle Regelungen
- Art. 13 Bewertung des Übereinkommens
- Art. 14 Änderungen
- Art. 15 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
- Art. 16 Inkrafttreten
- Art. 17 Kündigung
- Art. 18 Verwahrer
- Art. 19 Sprachen
- Unterschriften
- Anlage
- Erstattung der Kosten für Hilfeleistungen
- Geltungsbereich am 28. März 2023 ⁹
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