Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (946.231.143.6)
INHALT
Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
- Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 Verbote betreffend Güter, Technologie und Software für Trägersysteme
- Art. 2 a ³ Verbote betreffend Güter und Technologie für unbemannte Luftfahrzeuge
- Art. 3 Bewilligungspflicht betreffend Nukleargüter und doppelt verwendbare Güter
- Art. 4 Verbote betreffend Rüstungsgüter und Güter zur internen Repression
- Art. 5 Verbote betreffend Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungszwecken
- 3. Abschnitt: Finanzierungs- und Beteiligungsbeschränkungen
- Art. 6 Bewilligungspflicht für Beteiligungen
- 4. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen ²³
- Art. 7 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 8 Meldepflicht für gesperrte Vermögenswerte
- 5. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 9 Verbote betreffend iranische Frachtflugzeuge
- Art. 10 Ein- und Durchreiseverbot
- Art. 11 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- 6. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 12 Kontrolle und Vollzug
- Art. 13 Strafbestimmungen
- 7. Abschnitt: Veröffentlichung und Inkrafttreten
- Art. 14 ³⁷ Automatische Übernahme von Listen der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die Gegenstand von Sanktionen sind
- Art. 14 a ³⁸ Veröffentlichung
- Art. 15 Aufhebung anderer Erlasse
- Art. 15 a ⁴⁰ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 29. September 2023
- Art. 16 Inkrafttreten
- Anhang 1 ⁴¹
- Güter, Technologie und Software für Trägersysteme, die unter die Verbote nach Artikel 2 fallen
- Güter, Technologie und Software
- Anhang 1a ⁴⁴
- Güter und Technologie, die unter die Verbote nach Artikel 2 a fallen
- A. Begriffe
- B. Kategorie 3 – Allgemeine Elektronik
- C. Kategorie 6 – Sensoren und Laser
- D. Kategorie 7 – Luftfahrtelektronik und Navigation
- E. Kategorie 9 – Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe
- F. Kategorie 10 – Technologie
- Anhang 2
- Güter, Technologie und Software, die unter die Bewilligungspflicht nach Artikel 3 fallen
- A. Güter, Technologie und Software
- B. Sonstige Güter
- C. Sonstige Technologie und Software
- Anhang 3
- Güter, die zur internen Repression verwendet werden können
- Anhang 4
- Ausrüstung, Technologie oder Software zu Überwachungszwecken
- 1. Ausrüstungen
- 2. Software für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziffer 1
- 3. Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziffer 1
- 4. Ausnahmen
- Anhang 5 ⁵⁰
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ⁵¹
- Anhang 6 ⁵³
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ⁵⁴
- Anhang 6a ⁵⁵
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ⁵⁶
- Anhang 7 ⁵⁷
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ⁵⁸
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