BBl 2024 2387
INHALT
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen
- (Berne Financial Services Agreement, BFSA)
- Kapitel 1: Grundbestimmungen
- Kapitel 2: Anwendung
- Kapitel 3: Nachhaltige Finanzen
- Kapitel 4: Aufsichtszusammenarbeit
- Kapitel 5: Regulatorische Zusammenarbeit
- Kapitel 6: Massnahmen
- Kapitel 7: Institutionelle Bestimmungen
- Kapitel 8: Streitbeilegung
- Kapitel 9: Ausnahmen und Ausschlüsse
- Kapitel 10: Schlussbestimmungen
- Unterschriften
- Anhang
- Kontaktstellen
- Anhang 1
- Sektoraler Anhang Asset Management
- Teil 1. Marketing erfasster Finanzinstrumente
- Teil 2. Übertragung der Portfolioverwaltung
- Anhang 2
- Sektoraler Anhang Banking
- I. Zweck des sektoralen Anhangs
- II. Begriffsbestimmungen
- III. Erfasste Dienstleistungen
- IV. Erfasste Finanzdienstleister
- V. Erfasste Kunden
- VI. Erbringung basierend auf Freistellung, innerstaatlichem Recht oder anderen Regelungen
- VII. Auflagen
- VIII. Sektorspezifische Aufsichtszusammenarbeit in Ergänzung zu den Bestimmungen nach Kapitel 4 des Abkommens
- IX. Verschiedene Bestimmungen
- Anhang 3a
- Sektoraler Anhang Finanzmarktinfrastrukturen, Zentrale Gegenparteien
- I. Zweck dieses sektoralen Anhangs
- II. Begriffsbestimmungen
- III. Erfasste Dienstleistungen
- IV. Erfasste Finanzdienstleister
- V. Erfasste Kunden
- VI. Erbringung basierend auf Freistellung, innerstaatlichem Recht oder anderen Vorkehrungen
- VII. Auflagen
- VIII. Sektorspezifische Aufsichtszusammenarbeit in Ergänzung zu den Bestimmungen von Kapitel 4 des Abkommens
- Anhang 3b
- Sektoraler Anhang Finanzmarktinfrastrukturen, Over-The-Counter-Derivate
- I. Zweck dieses sektoralen Anhangs
- II. Begriffsbestimmungen
- III. Erfasste Dienstleistungen
- IV. Erfasste Finanzdienstleister
- V. Erbringung basierend auf Freistellung, innerstaatlichem Recht oder anderen Vorkehrungen
- VI. Auflagen
- VII. Sektorspezifische Aufsichtszusammenarbeit in Ergänzung zu den Bestimmungen von Kapitel 4 des Abkommens
- VIII. Widerruf und Abwicklung
- Anhang 3c
- Sektoraler Anhang Finanzmarktinfrastrukturen, Handelsplätze
- I. Zweck des sektoralen Anhangs
- II. Begriffsbestimmungen
- III. Erfasste Dienstleistungen
- IV. Erfasste Finanzdienstleister
- V. Erfasste Kunden
- VI. Erbringung basierend auf Freistellung, innerstaatlichem Recht oder anderen Regelungen
- VII. Auflagen
- VIII. Sektorspezifische Aufsichtszusammenarbeit in Ergänzung zu den Bestimmungen von Kapitel 4 des Abkommens
- Anhang 4
- Sektoraler Anhang Versicherungen
- I. Zweck des sektoralen Anhangs
- II. Begriffsbestimmungen
- III. Erfasste Dienstleistungen
- IV. Erfasste Finanzdienstleister
- V. Erfasste Kunden
- VI. Erbringung basierend auf Freistellung, innerstaatlichem Recht oder anderen Regelungen
- VII. Auflagen
- VIII. Sektorspezifische Aufsichtszusammenarbeit in Ergänzung zu den Bestimmungen nach Kapitel 4 des Abkommens
- Anhang 5
- Sektoraler Anhang Investment Services
- I. Zweck des sektoralen Anhangs
- II. Begriffsbestimmungen
- III. Erfasste Dienstleistungen
- IV. Erfasste Finanzdienstleister
- V. Erfasste Kunden
- VI. Erfasste Finanzinstrumente
- VII. Nettovermögen
- VIII. Erbringung basierend auf Freistellung, innerstaatlichem Recht oder anderen Regelungen
- IX. Auflagen
- X. Sektorspezifische Aufsichtszusammenarbeit in Ergänzung zu den Bestimmungen von Kapitel 4 des Abkommens
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