Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus (946.231.116.9)
INHALT
Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus
- Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 Rüstungsgüter und Güter zur internen Repression
- Art. 3 Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungszwecken
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 Maschinen
- Art. 7 Ausnahmen von den Artikeln 4‒6
- Art. 8 Bewilligungsverfahren
- Art. 9 Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 10 Güter zur Herstellung oder Verarbeitung von Tabakerzeugnissen
- Art. 10 a ²⁸ Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 10 b ³⁵ Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 10 c ³⁶ Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas
- Art. 10 d ³⁷ Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 10 e ³⁸ Luxusgüter
- Art. 10 f ³⁹ Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Art. 10 g ⁴⁰ Gold sowie Gold enthaltende Erzeugnisse
- Art. 10 h ⁴¹ Diamanten und Erzeugnisse mit Diamanten
- Art. 11 Weitere Güter
- Art. 11 a ⁴⁴ Pflicht zum vertraglichen Verbot der Wiederausfuhr von Gütern
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 12 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 13 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 14 Versicherungen und Rückversicherungen
- Art. 15 Öffentliche Finanzhilfen für den Handel
- Art. 16 Ausgabe von und Handel mit Finanzinstrumenten
- Art. 17 Gewährung von Darlehen
- Art. 18 Entgegennahme von Einlagen
- Art. 19 Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 20 Erbringung von Dienstleistungen durch Zentralverwahrer
- Art. 21 Verkauf von Effekten
- Art. 22 Transaktionen mit der Nationalbank der Republik Belarus
- Art. 23 ⁵² Spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 24 Banknoten
- Art. 24 a ⁵⁵ Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energiesektor in Belarus
- Art. 24 b ⁵⁶ Verbote betreffend Dienstleistungen und Software
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 25 Ein- und Durchreiseverbot
- Art. 26 Luftverkehr
- Art. 27 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen ⁵⁸
- 4 a . Abschnitt: ⁵⁹ Ausnahmebewilligungen für den Abzug von Investitionen aus Belarus
- Art. 27 a Ausnahmen von Verboten betreffend die Einfuhr, den Verkauf, die Lieferung, die Durchfuhr und den Transport von Gütern
- Art. 27 b Ausnahmen von Verboten betreffend Dienstleistungen und Software
- 4 b . Abschnitt: ⁶¹ Schadenersatz und Schutz für Schweizer Personen und Organisationen
- Art. 27 c
- 5. Abschnitt: Strafbestimmungen
- Art. 28
- 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 29 Vollzug
- Art. 29 a ⁶² Bestimmungen zur Überführung von Gütern in ein Zollverfahren
- Art. 30 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 31 Übergangsbestimmungen
- Art. 32 Veröffentlichung
- Art. 33 Inkrafttreten
- Anhang 1 ⁷⁸
- Güter zur internen Repression
- Anhang 2
- Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungszwecken
- 1. Ausrüstung
- 2. Software für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziffer 1
- 3. Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziffer 1
- 4. Ausnahmen
- Anhang 3 ⁸¹
- Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors ⁸²
- Anhang 4 ⁸³
- Maschinen
- Anhang 4a ⁸⁴
- Maschinen nach Artikel 6 Absatz 1bis
- Anhang 5 ⁸⁵
- Natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, denen eine Bewilligung von Ausnahmen nach Artikel 7 Absatz 2 verweigert wird ⁸⁶
- Anhang 6 ⁸⁷
- Güter zur Herstellung oder Verarbeitung von Tabakerzeugnissen
- Anhang 7
- Erdöl und Erdölprodukte
- Anhang 7a ⁸⁸
- Rohöl
- Anhang 8
- Kaliumchloridprodukte
- Anhang 9
- Holzprodukte
- Anhang 10
- Zementprodukte
- Anhang 11
- Eisen- und Stahlprodukte
- Anhang 11a ⁸⁹
- Güter mit hoher Priorität ⁹⁰
- Anhang 12
- Kautschukprodukte
- Anhang 13 ⁹¹
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ⁹²
- Anhang 14
- Banken und andere Unternehmen und Organisationen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ⁹³
- Anhang 15 ⁹⁴
- Banken und andere Unternehmen und Organisationen, die dem Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen ⁹⁵
- Anhang 16 ⁹⁶
- Güter zur Verwendung für die Luft- und Raumfahrt
- Anhang 17 ⁹⁷
- Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Kategorie VI – Meeres- und Schiffstechnik
- Anhang 18 ⁹⁸
- Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas
- Anhang 19 ⁹⁹
- Güter zur Stärkung der Industrie ¹⁰⁰
- Anhang 20 ¹⁰¹
- Güter zur Stärkung der Industrie nach Artikel 10 d Absatz 2
- Anhang 21 ¹⁰²
- Luxusgüter
- 1. Pferde
- 2. Kaviar und Kaviarersatz
- 3. Trüffel und Zubereitungen daraus
- 4. Zigarren und Zigarillos
- 5. Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht
- 6. Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
- 7. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke
- 8. Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1000 Franken
- 9. Fahrzeuge für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Wert von mehr als 50 000 Franken pro Stück, einschliesslich Seilschwebebahnen, Sesselliften und Schleppliften, Zugmechanismen für Standseilbahnen, oder Motorräder im Wert von mehr als 5000 Franken pro Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür
- 10. Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts
- Anhang 22 ¹⁰³
- Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Anhang 23 ¹⁰⁴
- Gold
- Anhang 24 ¹⁰⁵
- Gold enthaltende Erzeugnisse
- Anhang 25 ¹⁰⁶
- Diamanten und Erzeugnisse mit Diamanten
- 1. Natürliche Diamanten
- 2. Synthetische Diamanten
- 3. Erzeugnisse mit Diamanten
- Anhang 26 ¹⁰⁷
- Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Anhang 27 ¹⁰⁸
- Software für Unternehmensführung sowie Entwurfs- und Fertigungssoftware
- 1. Software für Unternehmensführung
- 2. Entwurfs- und Fertigungssoftware
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