Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepä... (0.747.356.1)
INHALT
Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See 1
- Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See 1
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Anwendungsbereich
- Art. 3 Haftung des Beförderers
- Art. 4 Ausführender Beförderer
- Art. 5 Wertsachen
- Art. 6 Verschulden des Reisenden
- Art. 7 Haftungsbeschränkung bei Körperverletzung
- Art. 8 ⁵ Haftungsbeschränkung für Verlust oder Beschädigung von Gepäck
- Art. 9 ⁶ Rechnungseinheit oder Werteinheit und Umrechnung
- Art. 10 Ergänzungsbestimmungen über Haftungshöchstbeträge
- Art. 11 Einreden und Beschränkungen für die Bediensteten des Beförderers
- Art. 12 Mehrere Ansprüche
- Art. 13 Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung
- Art. 14 Grundlage für Ansprüche
- Art. 15 Anzeige des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck
- Art. 16 Verjährung von Schadenersatzklagen
- Art. 17 Zuständiges Gericht
- Art. 18 Nichtige Vereinbarungen
- Art. 19 Sonstige Übereinkommen über Haftungsbeschränkung
- Art. 20 Nukleare Schäden
- Art. 21 Gewerbsmässige Beförderung durch öffentlich-rechtliche Körperschaften
- Art. 22 Erklärung der Nichtanwendung
- Art. 23 Unterzeichnung, Ratifikation und Beitritt
- Art. 24 Inkrafttreten
- Art. 25 Kündigung
- Art. 26 Revision und Änderung
- Art. 27 Depositar
- Art. 28 Sprachen
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 23. März 2023 ⁸
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