SEFPrV
INHALT
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung oder Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung (SEFPrV)
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung oder Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung (Softwareentwicklung-Fortbildungsprüfungsverordnung - SEFPrV)
- § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Inhalt der Prüfung
- § 4 Prüfungsbereich „Softwarelösungen planen, entwickeln, implementieren und evaluieren“
- § 5 Form und Ablauf der Prüfung
- § 6 Schriftliche Prüfung
- § 7 Mündliche Prüfung
- § 8 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 9 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 10 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 11 Zeugnisse
- § 12 Wiederholung von Prüfungsleistungen
- Anlage 1 (zu den §§ 8 und 9) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
- Anlage 2 (zu § 11) Zeugnisinhalte
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