Verordnung über die Zuerkennung eines mit dem Abschluß einer öffentlichen Schule vergleichbaren Bildungsstandes
INHALT
Verordnung über die Zuerkennung eines mit dem Abschluß einer öffentlichen Schule vergleichbaren Bildungsstandes
- Verordnung über die Zuerkennung eines mit dem Abschluß einer öffentlichen Schule vergleichbaren Bildungsstandes
- § 26 Satz 3 und 4 des Bremischen Schulgesetzes
- § 1 Zuerkennung des Hauptschulabschlusses
- § 2 Zuerkennung des erweiterten Hauptschulabschlusses
- § 3 Zuerkennung des Realschulabschlusses
- § 4 Schlußbestimmungen
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