Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Dienstwohnungen der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) - Bremische Dienstwohnungsvorschriften - BremDWV - 
                
                
            INHALT
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Dienstwohnungen der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) - Bremische Dienstwohnungsvorschriften - BremDWV -
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Dienstwohnungen der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) - Bremische Dienstwohnungsvorschriften - BremDWV -
 - Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Dienstwohnungen der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) – Bremische Dienstwohnungsvorschriften – BremDWV –
 - Inhaltsverzeichnis
 - §
 - Abschnitt I
 - Abschnitt II
 - Abschnitt III
 - Abschnitt IV
 - Abschnitt V
 - Abschnitt VI Schlußvorschriften
 - § 52 Satz 3 der Landeshaushaltsordnung
 - Abschnitt I Allgemeines
 - § 1
 - Geltungsbereich
 - § 2
 - Begriff der Dienstwohnungen
 - § 3
 - Schaffung, Veränderung und Aufhebung von Dienstwohnungen
 - § 4
 - Voraussetzung für die Zuweisung von Dienstwohnungen
 - § 5
 - Verpflichtung zum Beziehen von Dienstwohnungen
 - § 73 Abs. 2 BremBG
 - Abschnitt II Verwaltung der Dienstwohnungen
 - § 6
 - Aufsichtsbehörde
 - § 7
 - Hausverwaltende Behörde
 - § 8
 - Mietwert
 - § 9
 - Wohnungsdatei und Wohnungsakten
 - Abschnitt III
 - Das Dienstwohnungsverhältnis
 - § 10
 - Raumausdehnung der Dienstwohnungen
 - § 11
 - Dauer der Zuweisung der Dienstwohnungen
 - § 12
 - Dienstwohnungsvergütung
 - § 2 Abs. 2 Satz 1 BremPerformaG
 - § 13
 - Höchste Dienstwohnungsvergütung
 - § 14
 - Anrechnung der Dienstwohnungsvergütung und der daneben zu tragenden Kosten
 - § 15
 - Hausordnung
 - § 16
 - Übergabe der Dienstwohnungen
 - § 17
 - Benutzung der Dienstwohnungen, Vermieten
 - § 18
 - Veränderungen der Dienstwohnungen
 - § 19
 - Ausstattung und Instandhaltung der Dienstwohnungen
 - § 20
 - Duldung von Instandsetzungs- und ähnlichen Arbeiten in den Dienstwohnungen
 - § 21
 - Hausgärten
 - § 22
 - Rücknahme der Dienstwohnungen
 - Abschnitt IV
 - Kosten der Wohnungsnutzung
 - § 23
 - Kostenträger
 - § 24
 - Wasserversorgung
 - § 25
 - Kostenverteilung bei zentraler Heizungs- und zentraler Warmwasserversorgungsanlage
 - § 26
 - Entgelt bei Anschluß der zentralen
 - Heizungsanlage an dienstliche
 - Versorgungsleitungen
 - § 27
 - Entgelt bei Anschluß der Warmwasserversorgung an dienstliche Versorgungsleitungen
 - § 28
 - Kosten für elektrischen Strom, Gas und Fernwärme
 - § 29
 - Antennenanlagen und Breitbandkabelanschlüsse
 - Abschnitt V
 - Dienstwohnungen für Angestellte und Arbeiter
 - § 30
 - Geltungsbereich
 - § 31
 - Dienstwohnungsverhältnis, Erhöhung des Mietwertes
 - § 32
 - Raumausdehnung
 - § 33
 - Höchste Dienstwohnungsvergütung
 - § 34
 - Anrechnung auf die Bezüge
 - § 35
 - Entgelt bei Anschluß der zentralen Heizungsanlage und der Warmwasserversorgung an dienstliche Versorgungsleitungen
 - Abschnitt VI
 - Schlußvorschriften
 - § 36
 - Überleitungsvorschrift
 - § 37
 - Inkrafttreten