Richtlinien für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Lande Bremen - RiBTK -
INHALT
Richtlinien für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Lande Bremen - RiBTK -
- Richtlinien für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Lande Bremen - RiBTK -
- Richtlinien für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Lande Bremen – RiBTK –
- Abschnitt I Grundlagen für die Erlaubnis und
- den Betrieb von Tageseinrichtungen
- 1.
- Zweckbestimmung der Richtlinien
- §§ 45 bis 48 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) bezogen auf Tageseinrichtungen für Kinder bis zu 14 Jahren in Verbindung
- 2.
- Erlaubnispflichtige Tageseinrichtungen
- 2.1
- Bestimmung erlaubnispflichtiger Tageseinrichtungen
- 2.2
- Entscheidung über Zweifelsfälle
- 3.
- Träger von Tageseinrichtungen
- Abschnitt II Allgemeine Anforderungen an Tageseinrichtungen
- 4.
- Konzeptionen für Tageseinrichtungen
- 4.1
- Allgemeine Anforderungen an Konzeptionen
- § 3 BremKTG
- 4.2
- Spezielle Anforderungen an Konzeptionen
- 4.2.1
- 4.2.2
- 5.
- Finanzierung von Tageseinrichtungen
- 6.
- Fachpersonal für die Leitung von Tageseinrichtungen und Gruppen
- 6.1
- Erzieher/Erzieherinnen und Sozialpädagogen/ Sozialpädagoginnen
- 6.2
- Ausnahmeentscheidungen des LJA
- 7.
- Gebäude- und Raumplanung sowie Ausstattung von Tageseinrichtungen
- 7.1
- Baugenehmigung
- 7.2
- Geeignete Standorte und Gebäude
- 7.3
- Fremdnutzung von Tageseinrichtungsgebäuden
- 7.4
- Planung, Zuordnung und Gestaltung der Räume für Kinder
- 7.4.1
- 7.4.2
- 7.4.3
- § 3 BremKTG
- 7.4.4
- 7.5
- Funktions-/Arbeitsräume des Personals
- 7.5.1
- 7.5.2
- § 5 des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitsstättenverordnung, des Gesetzes über technische
- 7.6
- Außengelände
- 8.
- Schutzvorschriften für den laufenden Betrieb von Tageseinrichtungen
- 8.1
- Kinderdatei
- 8.2
- Datenschutz und Wahrung des Sozialgeheimnisses
- 8.3
- Gesundheit und Hygiene
- 8.3.1
- § 42 des Infektionsschutzgesetzes erfolgt ist.
- 8.3.2
- 8.3.3
- 8.4
- Unfallverhütung und Gesundheitsschutz
- Abschnitt III Tageseinrichtungsarten und
- ihre Mindeststandards
- 9.
- Tageseinrichtungsarten
- §§ 4
- 10.
- Krippen, Kleinkindgruppen und Spielkreise für Kinder unter 3 Jahren
- 10.1
- Gruppengrößen und Altersgrenzen
- 10.2
- Personalausstattung
- 10.3
- Raumgrößen und Raumausstattungen
- 11.
- Kindergärten und Spielkreise für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr an
- 11.1
- Gruppengrößen und Altersgrenzen
- 11.2
- Personalausstattung
- 11.3
- Raumgrößen und Raumausstattungen
- 12.
- Alterserweiterte Kindergartengruppen für Kinder vom vollendeten 18. Lebensmonat an
- 12.1
- Gruppengrößen und Altersstrukturen
- 12.2
- Personalausstattung
- 12.3
- Raumgrößen und Raumausstattungen
- 13.
- Horte
- 13.1
- Gruppengrößen
- 13.2
- Personalausstattung
- 13.3
- Raumgrößen und Raumausstattungen
- 14.
- Alterserweiterte Tageseinrichtungsgruppen für Kindergarten- und Grundschulkinder
- 14.1
- Gruppengrößen
- 14.2
- Personalausstattung
- 14.3
- Raumgrößen und Raumausstattungen
- 15.
- Alterserweiterte Tageseinrichtungsgruppen für Kleinkinder, Kindergartenkinder und Schulkinder
- 15.1
- Gruppengrößen und Altersstrukturen
- 15.2
- Personalausstattung
- 15.3
- Raumgrößen und Raumausstattungen
- 16.
- Tageseinrichtungsgruppen für Schulkinder vom 10. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
- 16.1
- Gruppengrößen
- 16.2
- Personalausstattung
- 16.3
- Raumgrößen und Raumausstattungen
- 17.
- Bewertungen durch das LJA
- 17.1
- Anforderung: Öffnung der Kindergruppen
- 17.2
- Ausnahmeentscheidungen und Erhöhung von Mindestanforderungen durch das LJA
- Abschnitt IV Betriebserlaubnisse
- 18.
- Information und Beratung von Interessenten und Antragstellern durch das LJA
- 19.
- Betriebserlaubnisverfahren
- 19.1
- Antragstellung
- 19.2
- Prüfung durch das LJA
- 19.3
- Betriebserlaubnis des LJA
- 19.4
- Meldepflichten der Träger nach § 47 SGB VIII
- 19.4.2
- 19.4.3
- 19.4.4
- 20.
- Rücknahme einer Betriebserlaubnis durch das LJA
- 21.
- Tätigkeitsuntersagung durch das LJA
- 22.
- Unerlaubte Führung einer Tageseinrichtung und Widerruf einer Betriebserlaubnis
- 22.1
- Unerlaubte Führung einer Tageseinrichtung
- 22.2
- Widerruf einer Betriebserlaubnis durch das LJA
- 23.
- Gebühren
- Abschnitt V Übergangs- und Schlussbestimmungen
- 24.
- In-Kraft-Treten
- 25.
- Übergangsregelungen für bestehende Tageseinrichtungen
- 25.1
- 25.2
- 25.3
- 25.4
- 25.5
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