Verordnung für die Prüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zur Erlangung der Erweiterten Berufsbildungsreife (NSP-EBR-V -)
INHALT
Verordnung für die Prüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zur Erlangung der Erweiterten Berufsbildungsreife (NSP-EBR-V -)
- Verordnung für die Prüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zur Erlangung der Erweiterten Berufsbildungsreife (NSP-EBR-V -)
- § 39 Abs. 2
- § 40 Abs. 2
- § 67 des Bremischen Schulgesetzes
- § 1 Zweck der Prüfung
- § 2 Zuständige Stelle
- § 3 Prüfungskommission und Fachprüfungsausschüsse
- § 4 Prüfungsgegenstände
- § 6 Abs. 2 der Verordnung über den Erwerb der Abschlüsse durch die Abschlussprüfungen im Sekundarbereich I
- § 9 der Verordnung über den Erwerb der Abschlüsse durch die Abschlussprüfungen im Sekundarbereich I
- § 5 Termine und Ort der Prüfung
- § 6 Meldung zur Prüfung
- § 7 Vorgespräche
- § 8 Abs. 2 Nr. 3
- § 8 Zulassung zur Prüfung
- § 6
- § 7 Abs. 2
- § 6 Abs. 2 Nr. 3
- § 9 Durchführung der Prüfung
- § 10 Bestimmungen für Prüflinge mit Behinderungen
- § 11 Prüfungsergebnis
- § 3 Abs. 3
- § 12 Versäumnis und Unterbrechung
- § 13 Täuschung und andere Unregelmäßigkeiten
- § 14 Wiederholung der Prüfung
- § 5
- § 15 Zeugnis
- § 16 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
- § 15 Abs. 4
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