Richtlinien für die Aufstellung der Haushalte 2012/2013
INHALT
Richtlinien für die Aufstellung der Haushalte 2012/2013
- Richtlinien für die Aufstellung der Haushalte 2012/2013
- Richtlinien für die Aufstellung der Haushalte 2012/2013
- Richtlinien für die Aufstellung der Haushalte 2012/2013
- 1
- Allgemeine Rahmenbedingungen / Vorgaben des Senats
- 1.1
- Rahmenbedingungen
- 1.2
- Festlegung von Ressorteckwerten
- Anlage 1
- § 24 Abs. 3 LHO
- 1.3
- Kreditbegrenzungsregelung des Art. 131a BremLV; Darlegungsverpflichtungen des Haushaltsgesetzgebers
- Deputationen
- Ausschüssen
- 1.4
- Dokumentation von Sonderabgaben in der Haushaltsplänen 2012/2013
- 1.5
- Termine
- (
- ) bis spätestens 13. Dezember 2011 in 8-facher
- 1.6
- Beteiligung der Deputationen / Ausschüsse
- 2
- Ressortübergreifende Festlegungen
- 2.1
- Veränderung von Ressortzuständigkeiten
- 2.2
- Finanzierung des Bürgertelefons Bremen
- 2.3
- Dienstleistungsentgelte Performa
- 2.4
- Gender Budgeting
- 2.5
- Veranschlagung von IT-Mitteln im Produktplan 96 IT-Ausgaben
- 2.6
- Service-Center-Dienstreisen
- 2.7
- Gebäudeinnenreinigung
- 2.8
- Festtitel / BKZ / FBZ
- aktuellen Verzeichnisse
- 2.9
- Zuordnungen zum Gruppierungs- und Funktionenplan
- 2.10
- Neue Haushaltsstellen
- 2.11
- Haushaltstechnische Verrechnungen und Erstattungen
- 2.11.1
- Ausgleich der Verrechnungen/Erstattungen in Einnahme und Ausgabe
- 2.11.2
- Abrechnung aufgrund der Wahrnehmung von Landes- bzw. Gemeindeaufgaben
- Land
- Stadtgemeinde
- 3
- Kamerale Haushalte
- 3.1.1
- Allgemeines
- 3.2
- Sachhaushalt
- 3.2.1
- Stichtag für die Ermittlung der Anschläge
- 01. Januar 2011
- 3.2.2
- Zinsanteile der Kapitaldienstfinanzierungen im Bremer Kapitaldienstfonds
- 3.2.3
- Personalkostenintensive Sachkostenzuschüsse /-Erstattungen
- 3.2.4
- Haushaltsvermerke, Verpflichtungsermächtigungen
- 3.2.5
- Vorlage von Wirtschaftsplänen
- zum 13. Dezember 2011
- § 26 LHO
- § 44 LHO
- § 23
- § 26 Abs. 3 LHO
- institutioneller Förderung
- Testat
- Übersteigt
- 100.000 €,
- Übersicht
- beizufügen
- Testate
- zum 13. Dezember 2011
- § 23 LHO
- 3.2.6
- Veranschlagung von Bauinvestitionen
- § 24 LHO
- Hoch- und Tiefbaumaßnahmen
- 2012 und 2013
- Preissteigerung
- 2,6 v. H. p. a
- Die tatsächlichen Kostenentwicklungen sind jährlich zu überprüfen; ggf. sind die Prognosen insbesondere bei mehrjährigen Projekten im Rahmen der Finanzplanung zu aktualisieren.
- 3.2.7
- Folgekostenberechnungen
- 3.2.8
- Veranschlagung von EU-Mitteln (insbesondere ESF / EFRE)
- Die veranschlagte Ausgabe ist mit einer Erläuterung zu versehen, aus der die Aufteilung zwischen EU-Mitteln und bremischem Komplementäranteil ersichtlich ist.
- 3.2.9
- Kostenanteile für die Mitbenutzung von VBN-Jahreskarten
- 3.2.10
- Eckwertanalyse
- Anlage 9
- )
- 3.3
- Personal und Stellen
- 3.3.1
- Stichtag für die Ermittlung der Personalbudgets, Personalvorgaben und Stellenpläne
- Stichtag
- 1. April 2011
- Bonus-Malus
- 1. Juni 2009
- 1. April 2011
- 3.3.2
- Personalkennzahlen im Produktgruppenhaushalt
- 3.3.3
- Budgetbereiche im Personalhaushalt und bei den Stellen
- 3.3.4
- Allgemeine Deckungsfähigkeiten der Personalausgaben
- 3.3.5
- Haushaltsvermerke bei Personalhaushaltsstellen
- 3.3.6
- Ausbildung
- 3.3.7
- Refinanzierte Beschäftigung
- 3.3.8
- Stellenpläne
- Index zum 01. April 2011
- Stellenplanentwürfe der Ressorts
- 13. Dezember 2011
- 3.3.9
- Stellenübersichten ausgegliederter Konzernbereiche
- § 26 LHO
- Stellenplanentwürfe
- ausgegliederten Bereiche
- 13. Dezember 2011
- 3.3.10
- Stellenhebungen
- 3.3.11
- Dezentralisierung der Beihilfen
- 3.3.12
- Dezentralisierung der Versorgung
- § 31 BremBG
- 3.3.13
- Versorgungsrücklage
- 3.3.14
- Liste über die durchschnittlichen Personalhauptkosten
- 4
- Produktgruppenhaushalt
- 4.1
- Grundsätzliche Anmerkungen
- 4.2
- Änderungen in der bestehenden Produktplan- /-bereichs- und -gruppenstruktur
- 4.3
- Städte- und Ländervergleiche („Benchmarking“)
- 4.4
- Benennung der Verantwortlichen
- 4.5
- Produktplanebene
- 4.6
- Ausfüll-/Bearbeitungshinweise für Produktplan-, bereichs- und -gruppenblätter
- 4.7
- Einheitliches Prüfschema für die Aufnahme neuer Kennzahlen im Produktgruppenhaushalt
- (
- Anlage 12
- )
- 5
- Technische Umsetzung
- 5.1
- Eingaben in SAP - Serviceunterstützung durch die Senatorin für Finanzen
- 5.2
- Versionenwechsel in SAP
- Sämtliche Änderungen der Ressorts
- in der Version 26
- 5.3
- Aufnahme neuer Kennzahlen für den Produktgruppenhaushalt / Änderung bestehender Kennzahlen
- Anlage 12
- 5.4
- Verpflichtungsermächtigungen für 2013
- 5.5
- Schulungsunterlagen
- 6
- Haushaltsgesetze 2012 und 2013
- 6.1
- Aufnahme neuer Bestimmungen, sonstiger Anpassungs- und Änderungsbedarf
- zusammen mit den Haushaltsvorentwürfen
- Anlagenverzeichnis:
- „GrundsatzinformationenDienststellenSenatorin für Finanzen (FINANZEN)Haushaltsaufstellung“
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