Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage (SGB II, SGB XII und AsylbLG, soweit es um Wohnraum außerhalb der ZASt und der...
INHALT
Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage (SGB II, SGB XII und AsylbLG, soweit es um Wohnraum außerhalb der ZASt und der Gemeinschaftsunterkünfte geht)
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage (SGB II, SGB XII und AsylbLG, soweit es um Wohnraum außerhalb der ZASt und der Gemeinschaftsunterkünfte geht)
- Verwaltungsanweisung Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage
- (SGB II, SGB XII und AsylbLG, soweit es um Wohnraum außerhalb der ZASt und der Gemeinschaftsunterkünfte geht)
- Inhaltsverzeichnis:
- 1.
- Zielsetzung
- 2.
- Träger der Leistungen für Unterkunft und Heizung
- 3.
- Unterkunft
- 4.
- Kostenübernahme in Höhe der tatsächlichen Unterkunftskosten
- 5.
- Angemessenheit von Unterkunftskosten
- 5.1
- Wohnungsgröße
- Im Ergebnis bedeutet dies:
- 5.2
- Richtwerte
- Richtwert plus 12%:
- 5.3
- Sozialer Wohnungsbau
- 5.4
- Wohngemeinschaften, zimmerweise Vermietung, Untermietverträge
- 5.5
- Besonderheit 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- 5.6
- Sonstige Unterkunft
- Dieser Betrag wird von der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport gesondert bekannt gegeben.
- SGB XII
- SGB II
- 5.7
- Besondere Wohnform (ehemals stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe).
- Dieser Betrag wird von der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport gesondert bekannt gegeben.
- 5.8
- Anmietung von Wohnraum
- 6.
- Angemessenheit von Unterkunftskosten bei selbstbewohnten Eigenheimen und Eigentumswohnungen
- 7.
- Verfahren bei Überschreitung der Richtwerte
- Zu C. bis G im Einzelnen:
- a.
- Schul- oder Kindergarten-Wechsel
- b.
- Pflege von Angehörigen
- c.
- Wesentliche soziale Bezüge in der Umgebung
- d.
- Lange Wohndauer
- e.
- Kranke und schwerbehinderte Menschen
- f.
- Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kind/ern
- g.
- Schwangerschaft
- Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend.
- 8.
- Vorgehen gegen überhöhte Mieten und Ausstattungsmängel
- 9.
- Wohnungswechsel während des Leistungsbezuges
- Leistungsberechtigte nach dem SGB II
- Leistungsberechtigte nach dem SGB XII
- SGB II und SGB XII
- Besonderheit bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- 9.1
- Erforderlichkeit eines Umzuges
- 9.2
- Umzug bzw. Übergang in eine stationäre Einrichtung oder besondere Wohnform
- 9.3
- Wohnraumbeschaffungskosten und Umzugskosten
- 9.4
- Mietkautionen
- 10.
- Angemessene Leistungen für Heizung und Warmwasseraufbereitung
- ist getrennt
- 11.
- Zahlungen an den Vermieter und andere Zahlungsempfänger
- 12.
- Übernahme von Schulden zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage
- 13.
- Kosten für Schönheitsreparaturen
- 14.
- Inkrafttreten
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