Verfahrensrichtlinie zur Überprüfung von Gebühren auf ihre Kostendeckung (VR-Gebühren)
INHALT
Verfahrensrichtlinie zur Überprüfung von Gebühren auf ihre Kostendeckung (VR-Gebühren)
- Verfahrensrichtlinie zur Überprüfung von Gebühren auf ihre Kostendeckung (VR-Gebühren)
- V E R F A H R E N S R I C H T L I N I E zur Überprüfung von Gebühren auf ihre Kostendeckung (VR - Gebühren)
- A.
- Vorbemerkung
- §§ 4
- § 34 LHO
- § 3 BremGebBeitrG
- B.
- Geltungsbereich
- § 4 BremGebBeitrG
- § 12 BremGebBeitrG
- C.
- Kostenermittlung
- Kostendeckungsprinzip
- begründeten
- Vorteilsprinzip
- Äquivalenzprinzip
- Die Kosten sind unter Beachtung der nachfolgenden Grundsätze und grundsätzlich unter Heranziehung der Kosten- und Leistungsrechnung, deren Nutzung sich aus
- § 7 Abs. 3 LHO
- funktionelle
- § 4 LHO
- § 4 Abs. 1 Nrn. 2, 3
- § 12 Abs. 1 BremGebBeitrG
- Soweit möglich und sachgerecht, sind die Personalkosten der Kosten- und Leistungsrechnung zu entnehmen.
- tatsächliche
- ohne IT
- IT-Kosten
- Soweit möglich und sachgerecht sind die Sachkosten der Kosten- und Leistungsrechnung zu entnehmen. Insoweit gilt es zu beachten: Wirtschaftsgüter unterhalb einer Wertgrenze von 800 Euro (netto) sind im Jahr ihrer Anschaffung in voller Höhe als Sachkosten zu berücksichtigen. Eine Berücksichtigung im Rahmen der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen unterbleibt.
- Gemeinkosten
- § 73 LHO
- Nicht
- linearen Abschreibungsmethode
- § 12 Abs. 4 BremGebBeitrG
- D.
- Gebührenfestlegung/-bemessung
- § 4 Absatz 3 BremGebBeitrG
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