Gesetz betreffend die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Neuapostolische Kirche in Bremen
INHALT
Gesetz betreffend die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Neuapostolische Kirche in Bremen
- Gesetz betreffend die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Neuapostolische Kirche in Bremen
- § 1
- § 2
- § 3
- Neuapostolischen Kirche in Bremen.
- Artikel 1. Name, Sitz, Bereich.
- Artikel 2.
- Artikel 3. Zweck und Ziel.
- Artikel 4. Organisation.
- Artikel 5. Kirchenbehörden.
- 1.
- Der Hauptleiter.
- Der Landesvorstand
- Der Vorsitzende des Landesvorstandes
- Mitglieder des Landesvorstandes
- Die Landesversammlung
- Artikel 6. Religionsdiener.
- Artikel 7. Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft.
- Artikel 8. Vermögensverwaltung und Beiträge.
- Artikel 9. Schlußbestimmung.
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