Verordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen in Schulen
INHALT
Verordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen in Schulen
- Verordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen in Schulen
- § 4 Absatz 8 des Bremischen Schulgesetzes
- § 1 Verbot
- § 2 Ausnahmen
- § 1 Absatz 1
- § 1 Absatz 1
- § 1 Absatz 2 Nummer 6
- § 1 Absatz 1
- § 3 Ordnungswidrigkeiten
- § 65 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Schulgesetzes
- § 1 Absatz 1
- § 4 Inkrafttreten
Feedback