Verordnung über den Erwerb der Erweiterten Berufsbildungsreife und des Mittleren Schulabschlusses in den Schulen für Erwachsene im Lande Bremen
INHALT
Verordnung über den Erwerb der Erweiterten Berufsbildungsreife und des Mittleren Schulabschlusses in den Schulen für Erwachsene im Lande Bremen
- Verordnung über den Erwerb der Erweiterten Berufsbildungsreife und des Mittleren Schulabschlusses in den Schulen für Erwachsene im Lande Bremen
- § 24 Absatz 6
- § 38 Absatz 5
- § 40 Absatz 8
- § 45
- § 67 des Bremischen Schulgesetzes
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 [weggefallen]
- § 3 Abschlussvergabe
- § 2
- § 4 Gegenstand und Form der Abschlussprüfung
- § 2
- § 5 Zeitpunkt der Abschlussprüfung
- § 4 Absatz 1
- § 4 Absatz 2
- § 6 Prüfungsaufgaben
- § 7 Prüfungskommission
- § 8 Schriftliche Prüfung
- § 9 Mündliche Prüfung
- § 10 Andere Prüfungsform
- § 4 Absatz 2
- § 11 Zuhörerinnen und Zuhörer
- § 12 Prüfungsnoten und Prüfungsergebnis
- § 3 Nummer 1 bis 3
- § 10a Absatz 1 Nummer 2 oder 3 der Versetzungsordnung
- § 13 Wiederholung
- § 14 Nichtteilnahme
- § 15 Täuschungen und Störungen
- § 16 Vertraulichkeit
- § 17 Bestimmungen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen
- § 18 Übergangsregelung für Prüfungen in einer anderen Prüfungsform
- § 19 Inkrafttreten
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