Verordnung über das Verfahren der vorübergehenden Zuweisung von Schülerinnen und Schülern zur Erfüllung der Schulpflicht zum Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum (ZuweiReBUZ-VO)
INHALT
Verordnung über das Verfahren der vorübergehenden Zuweisung von Schülerinnen und Schülern zur Erfüllung der Schulpflicht zum Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum (ZuweiReBUZ-VO)
- Verordnung über das Verfahren der vorübergehenden Zuweisung von Schülerinnen und Schülern zur Erfüllung der Schulpflicht zum Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum (ZuweiReBUZ-VO)
- § 55 Absatz 4 Satz 4
- § 67 des Bremischen Schulgesetzes
- § 1 Notwendigkeit, Inhalt und Ziel der vorübergehenden Zuweisung zum Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum (ReBUZ)
- §§ 46
- §§ 46
- § 2 Verfahren der vorübergehenden Zuweisung zum Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum (ReBUZ)
- § 1
- § 3 Zusammenarbeit mit der Schule
- § 4 Rückführung in die allgemeine Schule
- § 2
- § 2
- § 5 Inkrafttreten
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