Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung zur Änderung der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) - 2344/001 - 
                
                
            INHALT
Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung zur Änderung der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) - 2344/001 -
- Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung zur Änderung der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) - 2344/001 -
 - Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung zur Änderung der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) - 2344/001 -
 - I.
 - „Vierzehnter Abschnitt Behandlung steuerbarer Geschäfte
 - § 82 Meldung an die jeweilige Organisationseinheit
 - § 83 Anforderung an die Kostenrechnung“
 - § 6 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
 - § 7 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
 - § 16 wird wie folgt neu gefasst:
 - Zustellungen
 - § 17 wird wie folgt geändert:
 - § 39 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
 - § 42 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
 - § 43 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
 - § 49 wird wie folgt geändert:
 - § 55 wird wie folgt geändert:
 - § 63 wird wie folgt neu gefasst:
 - Hinweispflicht
 - § 74 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
 - § 75 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
 - „Vierzehnter Abschnitt Behandlung steuerbarer Geschäfte
 - § 82
 - Meldung an die jeweilige Organisationseinheit
 - § 83
 - Anforderung an die Kostenrechnung
 - II.