Richtlinie des Senators für Finanzen zur Gewährung von Härtefallhilfen für private Haushalte aufgrund stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger gemäß Verwaltungsve...
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Richtlinie des Senators für Finanzen zur Gewährung von Härtefallhilfen für private Haushalte aufgrund stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger gemäß Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Richtlinie des Senators für Finanzen zur Gewährung von Härtefallhilfen für private Haushalte aufgrund stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger gemäß Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Richtlinie des Senators für Finanzen zur Gewährung von Härtefallhilfen für private Haushalte aufgrund stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger gemäß Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom 20. April 2023
- 1.
- Zweck der Härtefallhilfen/Rechtsgrundlage
- 2.
- Grundsätze der Härtefallhilfen
- 2.1.
- Gegenstand der Härtefallhilfen
- 2.2.
- Definitionen
- 3.
- Empfänger der Härtefallhilfen
- 4.
- Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
- 5.
- Verfahren
- 5.1.
- Allgemeine Grundsätze der Antragstellung
- 5.2.
- Anträge durch Direktantragstellung
- 5.3.
- Anträge durch Zentralantragstellende
- 6.
- Strafrechtlicher Hinweis
- 7.
- Sonstige Bestimmungen
- 8.
- Inkrafttreten
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