Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Bremer Notarkammer
INHALT
Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Bremer Notarkammer
- Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Bremer Notarkammer
- Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Bremer Notarkammer
- Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Bremer Notarkammer
- I. Wahrung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars
- II. Das nach § 14 Abs. 3 BNotO zu beachtende Verhalten
- III. Wahrung fremder Vermögensinteressen
- IV. Pflicht zur persönlichen Amtsausübung
- V. Begründung, Führung, Fortführung und Beendigung der Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung oder sonstiger zulässiger beruflicher Zusammenarbeit sowie zur Nutzung gemeinsamer Geschäftsräume
- VI. Die Art der nach § 28 BNotO zu treffenden Vorkehrungen
- VII. Auftreten des Notars in der Öffentlichkeit und Werbung
- VIII. Beschäftigung und Ausbildung der Mitarbeiter
- IX. Grundsätze zu Beurkundungen außerhalb des Amtsbereichs und der Geschäftsstelle
- X. Fortbildung
- XI. Besondere Berufspflichten im Verhältnis zu anderen Notaren, zu Gerichten, Behörden, Rechtsanwälten und anderen Beratern seiner Auftraggeber
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