Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 01/2020 - Qualifizierung für eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A14 BremBesO (§ 9 Abs. 4 Nr. 3 BremLVO)
DE - Landesrecht Bremen

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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 01/2020 - Qualifizierung für eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A14 BremBesO (§ 9 Abs. 4 Nr. 3 BremLVO)

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